Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 28.09.2011 - 5 S 50/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Unterschreitung der Berufungssumme - Erweiterung Berufungsantrags vor Berufungsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erweiterung eines die Berufungssumme unterschreitenden beschränkten Berufungsantrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erweiterung eines die Berufungssumme unterschreitenden beschränkten Berufungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Viersen, 11.05.2011 - 32 C 155/09
- LG Mönchengladbach, 28.09.2011 - 5 S 50/11
- BGH, 27.03.2012 - VI ZB 74/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07
Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Berufungssumme in der …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2011 - 5 S 50/11
Steht nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist fest, dass eine Erweiterung des Berufungsantrages nicht mehr möglich ist, darf die Berufung mit dem ursprünglich angekündigten Berufungsantrag als unzulässig verworfen werden (BGH NJW-RR 2008, Seite 584 ff.). - BGH, 08.10.1982 - V ZB 9/82
Bemessung der Beschwer bei unbeschränkt eingelegter Berufung des Beklagten nach …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2011 - 5 S 50/11
Daher kann ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, in zulässiger Weise bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nur dann erweitert werden, wenn die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (vgl. BGHZ 12, 52, 67; BGH NJW 1983, 1063 unter II 2 m.w.Nachw.). - AG Viersen, 11.05.2011 - 32 C 155/09
Haftungsquote nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren zwecks …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2011 - 5 S 50/11
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Viersen (32 C 155/09). - BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2011 - 5 S 50/11
Daher kann ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, in zulässiger Weise bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nur dann erweitert werden, wenn die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (vgl. BGHZ 12, 52, 67; BGH NJW 1983, 1063 unter II 2 m.w.Nachw.).
- OLG Karlsruhe, 09.06.2023 - 20 UF 84/22
Erreichen des Beschwerdewertes nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist im …
Etwas anderes gilt aber, sobald feststeht, dass eine Erweiterung des die Beschwerdesumme unterschreitenden Beschwerdeantrags ausgeschlossen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 27.03.2012 - VI ZB 74/11 - juris, Rn. 7;… LG Nürnberg-Fürth, Verfügung vom 29. April 2015 - 8 S 9557/14 - beckonline, Rn. 9; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 28. September - 5 S 50/11 -, beckonline, Rn. 3).
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Rechtsprechung
| LG Mosbach, 21.03.2012 - 5 S 50/11 |
Volltextveröffentlichung
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
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