Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.04.1990 - 5 S 511/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorläufige Zulassung zur Jägerprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 13.02.1990 - 7 K 101/90
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.1990 - 5 S 511/90
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 5 S 1899/03
Keine Vorwegnahme der Hauptsache bei Jagdschein; Zuverlässigkeit
Der begehrten einstweiligen Anordnung dürfte bereits das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache entgegen stehen (vgl. Senatsbeschl. v. 09.04.1990 - 5 S 511/90 - RdL 1990, 252; Sächs. OVG, Beschl. v. 18.08.1992 - I 167/92 - RdL 1992, 307;… Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht, 3. Aufl. 1998, § 15 BJagdG Rdnr. 4 m.w.N.;… a. A. allgemein zum Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache Schoch, in: Schoch/Schmitt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 RdNr. 90).Die Jagdausübung ist grundsätzlich eine Liebhaberei und Freizeitbeschäftigung (vgl. Senatsbeschl. v. 09.04.1990 - 5 S 511/90 - und Sächs. OVG, Beschl. v. 18.08.1992 - jeweils a.a.O.).
- OVG Sachsen, 18.08.1992 - I S 167/92
Erlöschen einer Jagderlaubnis durch Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes 1990
Bei der Jagdausübung handelt es sich - Berufsjäger eventuell ausgenommen - um eine Liebhaberei, die eine Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht rechtfertigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 09.04.1990 - 5 S 511/90 -).
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