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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.09.1987 - 5 S 539/86   

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https://dejure.org/1987,3833
VGH Baden-Württemberg, 18.09.1987 - 5 S 539/86 (https://dejure.org/1987,3833)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.09.1987 - 5 S 539/86 (https://dejure.org/1987,3833)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. September 1987 - 5 S 539/86 (https://dejure.org/1987,3833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1997 - 8 S 272/97

    Erbbauberechtigter als Zustandsstörer wegen vom Grundstück ausgehender Gefahr

    Denn die Vollziehung eines Verwaltungsaktes führt auch dann nicht zu dessen Erledigung, wenn die Vollziehung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.9.1987 - 5 S 539/86 -, BWGZ 1988, 491;… Urt. v. 20.1.1989 - 5 S 3157/88 -, VBlBW 1989, 219; Urt. des erk. Senats vom 8.2.1993 - 8 S 515/92 -, VBlBW 1993, 298).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91

    Zur Wiederholungsgefahr bei der Fortsetzungsfeststellungsklage

    Rn. 16 Die Beseitigungsanordnung des Landratsamts vom 31.10.1989 für die Einfriedigung ist durch das Entfernen der Umzäunung durch den Kläger gegenstandslos geworden, denn die in der Beseitigungsverfügung enthaltene Beschwer ist entfallen (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl.v. 24.6.1981 - 8 CB 53.80 -, Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 10; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 18.9.1987 - 5 S 539/86 -).

    Da die Erledigung hier nicht durch die Vollziehung des Verwaltungsaktes eingetreten ist (vgl. nochmals VGH Bad.-Württ., Urt.v. 18.9.1987, a.a.O.), sondern durch freiwillige Befolgung der Verfügung, die dem Kläger zur Beseitigung eine Frist von zwei Monaten nach ihrer Bestandskraft setzte, äußert der Verwaltungsakt für den Kläger nach der freiwilligen Erfüllung keinerlei beschwerende Wirkungen mehr.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88

    Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig …

    Der Senat hat dieses Verhalten zum Anlaß genommen, von einer eingehenden Darstellung der diese Auffassung bestätigenden Sach- und Rechtslage in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 18.9.1987 -- 5 S 539/86 -- abzusehen, zumal da auch das schriftliche Berufungsvorbringen der Klägerin in diesem Verfahren sich im wesentlichen nicht gegen die Anordnung des 2. Bohrprogramms, sondern vielmehr gegen die für die Entscheidung des Parallelverfahrens von ihr für maßgeblich erachtete Frage nach der Ursächlichkeit der vom Betrieb der Klägerin ausgehenden CKW-Verunreinigungen für die Kontamination der Brunnenfassung gewandt hatte.
  • VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08

    Tierschutzrechtliche Wegnahme eines Tieres wegen Vernachlässigung

    Rn. 32 So ist es nach summarischer Prüfung hier, wobei offen bleiben kann, ob sich - wie die Antragsgegnerin vorträgt - die Androhung des unmittelbaren Zwangs in der Verfügung vom 31.10.2007 und damit auch der hiergegen gerichtete Widerspruch insoweit erledigt haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.09.1987 - 5 S 539/86 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 1 S 1370/93

    Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges

    Die Vollziehung eines Verwaltungsakts führt aber regelmäßig nicht zu dessen Erledigung und nicht zur Erledigung einer gegen diesen Verwaltungsakt gerichteten Anfechtungsklage (VGH Bad.-Württ., Urteile v. 18.9.1987 - 5 S 539/86 -, BWGZ 88, 392; v. 20.1.1989 - 5 S 3157/88 -, VBlBW 89, 219;… v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 -, VBlBW 1993, 298, a.A.: Urt. v. 7.12.1993- 10 S 1700/92 -, UPR 1994, 274).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 4 B 1.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Des weiteren ist zu bemerken, daß die Rechtmäßigkeit der Anordnung des zweiten Bohrprogramms nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sondern des Verfahrens - 5 S 539/86 - (- BVerwG 4 B 232.87 -) ist, in welchem insbesondere um die Geeignetheit dieses Bohrprogramms gestritten wird.
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