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| VGH Baden-Württemberg, 16.07.1984 - 5 S 579/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 02.12.1982 - 5 K 287/81
- VG Freiburg, 02.12.1982 - 5 K 290/81
- VG Freiburg, 02.12.1982 - 5 K 296/81
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.1984 - 5 S 579/83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.1984 - 5 S 579/83
Eine Gefahr für Rechte anderer ist erst dann zu erwarten, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 12.09.1980 - 4 C 89.77 - NuR 1981, 25).
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
Rechtliche Überprüfung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses
Eines Vorverfahrens bedurfte es nicht (vgl. § 70 i.V.m. § 74 Abs. 1 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.3.1984 -- 5 S 2543/83 -- RdL 1984, 164, v. 16.7.1984 -- 5 S 579/83 -- u. v. 31.1.1986 -- 5 S 1429/85 --, ZfW 1986, 366).Rn. 22 Darüber hinaus hat der Kläger einen Rechtsanspruch auf Wahrung der Voraussetzungen des nach § 45 e Abs. 4 S. 2 WG anwendbaren und dem Nachbarschutz dienenden (vgl. Habel, WG, § 64 RdNr. 47) Vorschrift des § 64 Abs. 2 WG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.7.1984 -- 5 S 579/83 --).
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