Rechtsprechung
| OVG Berlin, 04.12.1989 - 5 S 59.89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZwVbVO §§ 2 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3, 3 Abs. 2
Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Aussiedlerheim; Übersiedlerheim; Fremdenbeherbergung; Reparaturbedürftigkeit während des Umbaus zu Eigentumswohnungen; öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft
Insoweit kommt es für eine Fremdenbeherbergung zur Befriedigung eines vorübergehenden Unterkunftsbedarfs auch nicht entscheidend darauf an, ob die Nutzer einen weiteren Wohnsitz haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 1989 - OVG 5 S 59.89 -, Das Grundeigentum 1990, 45) bzw. ob sie aufgrund des auftragsgebundenen Aufenthalts ohnehin nicht Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt sind (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 28. Mai 1993 - OVG 5 S 24.93 -, juris Rn. 7). - VG Berlin, 10.05.2017 - 6 L 223.17
Wohnungsvermietung zu Tagessätzen ist Zweckentfremdung
Es liegt eine nach Tagen bemessene entgeltliche Überlassung von Wohnraum im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG vor, weil der Antragsteller die streitgegenständlichen Wohnungen den Bewohnern nach Maßgabe von befristeten und nach Tagen/Personen bemessenen Kostenübernahmebescheinigungen überlässt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16. März 2016 - VG 1 L 9.16 - Beschlüsse der Kammer vom 13. Juni 2016 - VG 6 L 252.16 - vom 19. September 2016 - VG 6 L 334.16 - und vom 4. April 2017 - VG 6 L 1261.16 - zum alten Zweckentfremdungsrecht VG Berlin…, Beschluss vom 4. Dezember 1989 - VG 10 A 321.89 -, Das Grundeigentum 1991, S. 103; KG Berlin…, Beschluss vom 27. Dezember 1994 - 2 Ss 188/94 u.a. -, Das Grundeigentum 1995, S. 247 …sowie Beschluss vom 6. Juli 2001 - 2 Ss 325/00 u. a. -, juris Rn. 6 f.; vgl. ferner zu Aussiedlerheimen OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 1989 - OVG 5 S 59.89 -, Das Grundeigentum 1993, S. 593; OVG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 1993 - OVG 3 S 24.93 -, juris). - VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19 Eine zweckfremde Nutzung kann auch dann vorliegen, wenn in dem Wohnraum Nutzer vorübergehend untergebracht werden, die derzeit keinen anderen Wohnsitz haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 1989 - OVG 5 S 59.89 -, Das Grundeigentum 1990, 45).
- VG Berlin, 30.01.2018 - 6 L 784.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen zweckentfremdungsrechtliche …
Insoweit kommt es für eine Fremdenbeherbergung zur Befriedigung eines vorübergehenden Unterkunftsbedarfs auch nicht entscheidend darauf an, ob die Nutzer einen weiteren Wohnsitz haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 1989 - OVG 5 S 59.89 -, Das Grundeigentum 1990, 45) bzw. ob sie aufgrund des zweckgebundenen Aufenthalts ohnehin nicht Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt sind (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 28. Mai 1993 - OVG 5 S 24.93 -, juris Rn. 7). - VG Berlin, 10.03.1993 - 10 A 19.93
Rechtmäßigkeit einer Zuführungsaufforderung; Verbot der Zweckentfremdung von …
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