Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.06.1983 - 5 S 606/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 30.11.1982 - 13 K 422/82
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.1983 - 5 S 606/83
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91
Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine …
Nach der ständigen Praxis des 5. Senats des VGH Baden-Württemberg kommt seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zu (…vgl. Urt. v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 --; Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 u. Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 -- BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52). - VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90
Zur nachbarschützenden Wirkung von Baulinien und Baugrenzen zum Nachbargrundstück
Er hat wiederholt entschieden, daß (seitlichen) Baugrenzen (in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet) regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zukommt (Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 - …und Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 - BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).
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