Rechtsprechung
| LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung eines Entgeltes für die Eintragung in ein Markenverzeichnis; Anfechtung von Willenserklärungen wegen arglistiger Täuschung wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen; Übersendung einer Eintragungsofferte als Täuschungshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
- LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …
Auszug aus LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09
Das setzt voraus, dass er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat (BGH v. 22.02.2005 - X ZR 123/03 - NJW-RR 2005, 1082 m.w.N.).Auf das Wissen und Wollen des Anfechtungsgegners muss vielmehr in aller Regel aus den objektiv feststellbaren Umständen des jeweiligen Falls geschlossen werden (BGH v. 22.02.2005 a.a.O.).
- BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80
Hartmetallkopfbohrer
Auszug aus LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09
Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewusst ist (BGH v. 28.11.1984 - IV ZR 81/83 - VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGH v. 23.03.1982 - X ZR 76/80 - BGHZ 83, 283) und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen. - BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag
Auszug aus LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09
Denn dann ist der - bereits bei bedingtem Vorsatz gegebene - Täuschungswille vorhanden, der die Arglist im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB gekennzeichnet (BGH v. 03.02.1998 - X ZR 18/96 - juris). - BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83
Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei …
Auszug aus LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09
Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewusst ist (BGH v. 28.11.1984 - IV ZR 81/83 - VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGH v. 23.03.1982 - X ZR 76/80 - BGHZ 83, 283) und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen. - AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
Eintragungsofferte, Täuschung
Auszug aus LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 7 C 211/08 - abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:.
- AG Bonn, 29.12.2010 - 116 C 84/09
Erheblichkeit der Wirksamkeit einer in einer "Eintragungsofferte" enthaltenen …
Abgesehen davon, dass diese Rechtsauffassung (vgl. LG Bonn, Urteil v. 29.07.2009, 5 S 73/09) nach Ansicht des Abteilungsrichters zweifelhaft ist, weil es im Rahmen der Frage der Sittenwidrigkeit durchaus auf das Verhältnis des Werts von Leistung und Gegenleistung ankommt und es für die Frage der arglistigen Täuschung nicht darauf ankommen dürfte, ob der Vertragspartner die Täuschung hätte erkennen können, sondern darauf, ob dieser es tatsächlich getan hat, so dass ein fahrlässiges Verhalten des Vertragspartners (im Umgang mit der Werbepost) irrelevant sein dürfte (vgl. LG Köln NJW-RR 2008, 296; BGHZ 33, 302 (310), BGH NJW 1971, 1795 (1798); BGH NJW 1989, 287 (288)) und weil im übrigen gerichtsbekannt solche Briefe wie die "Eintragungsofferte" nicht vom Geschäftsführer, sondern von (einfach geschultem) Büropersonal geöffnet und bearbeitet werden (wie auch hier unstreitig der Fall war), bei denen ein Irrtum viel wahrscheinlicher ist, begründet die Tatsache, dass gerichtsbekannt im Verlaufe der Jahre eine Vielzahl von "Kunden" der Klägerin im Rahmen der Eintragungsofferten sich gegen weitere Zahlungen auch gerichtlich wehrten, die Annahme, dass der Klägerin bewusst war, dass die Eintragungsofferte in der von ihr seit Jahren praktisch unverändert genutzten (Formular-)Form ein erhebliches Missverständnis- bzw. Irreführungspotential aufweist, auch wenn ein aufmerkamer, hinreichend qualifizierter Leser durchaus verstehen könnte (und sollte), dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot zur Eintragung in das private Waren- und Markenverzeichnis der Klägerin handelt.Es ist noch einmal zu betonen, dass die Anforderungen an die Transparenz steigen, desto geringwertiger die angebotene Leistung ist (vgl. AG Bonn, Urteil v. 21.01.2009, 7 C 211/08, so auch LG Bonn, Urteil v. 29.07.2009, 5 S 73/09).
Rn. 33 Im übrigen dürfte der Vertrag aus den genannten Gründen von der Beklagten auch wirksam angefochten worden sein wegen arglistiger Täuschung auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des LG Bonn vom 29.07.2009, 5 S 73/09, wobei anzumerken ist, dass die effektivste und schlauste Art der Täuschung vielfach die Täuschung mit der Wahrheit (mit anderen Worten: dem Anderen die Wahrheit so sagen bzw. darstellen, dass er sich dennoch irrt) ist, wie die vielen Fallgestaltungen des Trickbetrugs zeigen.
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Rechtsprechung
| LG Mosbach, 12.05.2010 - 5 S 73/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Ein Unfallersatztarif ist nur zulässig bei Deckung unfallspezifischer Mehrleistungen des Autovermieters
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfahrensgang
- AG Adelsheim, 28.10.2009 - 1 C 85/09
- LG Mosbach, 12.05.2010 - 5 S 73/09
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