Rechtsprechung
| LG Marburg, 12.01.2011 - 5 S 82/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 43b TKG
Preisobergrenze für 0190-/0900-Telefonnummern gilt nicht für 0118xy-Rufnummern - openjur.de
§ 43b TKG
Zur Anwendbarkeit des TKG auf 0118xy-Rufnummern; keine analoge Anwendbarkeit des § 43b TKG a.F. auf 0118xy-Rufnummern - Justiz Hessen
Anwendbarkeit TKG auf 0118xy-Rufnummern
- kanzlei.biz
Bis 2007 keine Preisobergrenze für andere als 0190er-/0900er-Rufnummern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Preisobergrenze in § 43b TKG alte Fassung galt nur für 0190er- und 0900er-Nummern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit TKG auf 0118xy-Rufnummern
Verfahrensgang
- AG Marburg, 14.05.2009 - 9 C 147/09
- LG Marburg, 12.01.2011 - 5 S 82/09
dejure.org
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