Rechtsprechung
| LSG Hessen, 28.01.2009 - L 5 SF 154/08 |
Verfahrensgang
- SG Marburg, 10.07.2008 - S 2 SF 18/06
- LSG Hessen, 28.01.2009 - L 5 SF 154/08
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Hessen, 25.05.2009 - L 2 SF 50/09
Höhe der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Prozesskostenhilfemitteln zu …
Rn. 13 Der Beschwerdeführer hat seine Rechtsauffassung in einem umfangreichen Schriftsatz vom 24. März 2009 dargelegt, dem ein Beschluss vom 8. Januar 2009, Hess. LSG L 5 SF 154/08 B beigefügt war.Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den ermäßigten Verfahrensgebührenrahmen erfordern aber nicht, dass das Vorverfahren auch schon durch einen Widerspruchsbescheid zum Abschluss gekommen ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 8. Januar 2009, L 5 SF 154/08 R mit weiteren Nachweisen).
- SG Darmstadt, 17.01.2012 - S 13 SF 83/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - einstweiliges …
Zwar ging die Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Beschlüsse vom 8. Januar 2009, L 5 SF 154/08 R, und 25. Mai 2009, L 2 SF 50/09 E) zunächst dahin, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV RVG anzusetzen war, sofern eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren vorangegangen war. - SG Fulda, 15.08.2012 - S 4 SF 59/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - einstweiliges …
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den ermäßigten Verfahrensgebührenrahmen erfordern aber nicht, dass das Vorverfahren auch schon durch einen Widerspruchsbescheid zum Abschluss gekommen ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 8. Januar 2009, L 5 SF 154/08 R mit weiteren Nachweisen). - SG Gießen, 16.08.2011 - S 27 SF 86/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - …
Rn. 11 Er führte insbesondere unter Hinweis auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 08.01.2009, L 5 SF 154/08 R aus, dass die Gebühr Nr. 3103 VV RVG eine Sondervorschrift zu Nr. 3102 VV RVG darstelle, die lediglich voraussetze, dass ein Verwaltungsverfahren überhaupt stattgefunden habe, was vorliegend der Fall gewesen sei.
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