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| OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20 |
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§ 32 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 60 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, §§ 823 ff BGB
Gerichtsstandsbestimmung für einen Arzthaftungsprozess: Zuständigkeit des "zuerst befassten" Oberlandesgerichts bei Rücknahme eines Bestimmungsantrages und Anbringung bei einem anderen Oberlandesgericht; Erfolgsort bei mutmaßlich fehlerhafter Heilbehandlung mit ... - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Allerdings erfasst er nicht jeden Ort, an dem die nachteiligen Folgen eines Umstands spürbar werden, der bereits einen - tatsächlich an einem anderen Ort entstandenen - Schaden verursacht hat: Dieser sog. "Schadensort" als solcher ist insoweit ohne Belang (BGH, Urteil vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342, 346; OLG Hamm, NJW-RR 2015, 1534;… Schultzky, in: Zöller, a.a.O., § 32 Rn. 19).Rn. 9 Bei einer - wie hier - mutmaßlich fehlerhaften Heilbehandlung ist deshalb der Wohnort des Verletzten jedenfalls auch dann Erfolgsort, wenn dort selbständige Gesundheitsschäden oder schwere Nebenwirkungen eintreten (BGH, Urteil vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342, 346; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164; OLG Koblenz, VersR 2011, 647; OLG Köln, MedR 2018, 633;… Schultzky, in: Zöller, ZPO 33. Aufl., § 32 Rn. 19).
Entsprechendes gilt bei der Verletzung von Aufklärungspflichten; entscheidend ist auch hier nicht der Ort der Pflichtverletzung, sondern derjenige, an dem der Schaden (erstmals) eingetreten ist (BGH, Urteil vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342, 346).
- BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08
Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Aus Sinn und Zweck des § 36 ZPO, jedem langwierigen Streit der Gerichte untereinander über die Grenzen ihrer Zuständigkeit ein Ende zu machen und eine Ausweitung solcher Streitigkeiten tunlichst zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2002 - X ARZ 334/01, NJW 2002, 1425), folgt nämlich, dass in den Fällen, in denen - wie hier - eine Klage noch nicht erhoben worden ist und es deshalb noch kein mit der Sache befasstes Gericht gibt, die Gerichtsstandsbestimmung durch dasjenige Oberlandesgericht erfolgt, das im Bestimmungsverfahren zuerst befasst worden ist (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789).Für dessen Zulässigkeit kommt es - anders als die Antragstellerin offenbar meint - auch nicht darauf an, dass eine der Antragsgegnerinnen in dem Bezirk des angerufenen Oberlandesgerichts ihren allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789).
Die so begründete Zuständigkeit muss schon angesichts der materiell-rechtlichen Wirkungen des Antrages (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 13 ZPO; vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03, NJW 2004, 3772) im Grundsatz auch dann fortgelten, wenn ein zunächst gestellter Antrag - wie hier - später zurückgenommen wird; denn auch dann bleibt das zunächst angegangene Oberlandesgericht das mit der Zuständigkeitsbestimmung zuerst befasste Gericht, und dessen Zuständigkeit unterliegt im öffentlichen Interesse, nämlich zur Vermeidung der mehrmaligen Befassung von Gerichten mit dem gleichen Rechtsstreit, nicht der uneingeschränkten Parteidisposition (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789).
- OLG Saarbrücken, 08.10.2007 - 5 W 256/07
Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung trotz eines gemeinschaftlichen besonderen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Bei Begehungsdelikten ist dies sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat, als auch der Ort, an dem der Verletzungserfolg eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164;… Schultzky, in: Zöller, a.a.O., § 32 Rn. 19).Rn. 9 Bei einer - wie hier - mutmaßlich fehlerhaften Heilbehandlung ist deshalb der Wohnort des Verletzten jedenfalls auch dann Erfolgsort, wenn dort selbständige Gesundheitsschäden oder schwere Nebenwirkungen eintreten (BGH, Urteil vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342, 346; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164; OLG Koblenz, VersR 2011, 647; OLG Köln, MedR 2018, 633;… Schultzky, in: Zöller, ZPO 33. Aufl., § 32 Rn. 19).
Rn. 10 Das mithin nach § 32 ZPO zuständige Landgericht K. wird den Rechtsstreit gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden haben, so dass der gemeinsame Gerichtsstand auch alle in Betracht kommenden vertragsrechtlichen Anspruchsgrundlagen betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - X ARZ 208/02, NJW 2003, 828; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164).
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Denn auch an dieser Stelle bleibt weiterhin der Normzweck des § 36 ZPO zu beachten, den misslichen Streit darüber, welches Gericht für die Sachentscheidung zuständig ist, im Interesse der Parteien und der Rechtssicherheit schnell zu beenden, damit das als zuständig bestimmte Gericht sich möglichst bald mit der Sache selbst befasst (BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69; Beschluss vom 13. März 1964 - Ib ARZ 44/64, NJW 1964, 1416).Freilich vermag auch dieser Zweck nicht generell davon zu befreien, dass grundsätzlich nur das zulässigerweise angerufene übergeordnete Gericht die Bestimmung des zuständigen Gerichtes vornehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69).
- BGH, 14.12.1989 - I ARZ 700/89
Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts wegen allgemeinen Gerichtsstands …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Bei Begehungsdelikten ist dies sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat, als auch der Ort, an dem der Verletzungserfolg eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164;… Schultzky, in: Zöller, a.a.O., § 32 Rn. 19).Rn. 9 Bei einer - wie hier - mutmaßlich fehlerhaften Heilbehandlung ist deshalb der Wohnort des Verletzten jedenfalls auch dann Erfolgsort, wenn dort selbständige Gesundheitsschäden oder schwere Nebenwirkungen eintreten (BGH, Urteil vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342, 346; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164; OLG Koblenz, VersR 2011, 647; OLG Köln, MedR 2018, 633;… Schultzky, in: Zöller, ZPO 33. Aufl., § 32 Rn. 19).
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Zu dessen Begründung reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen aus, auf deren Grundlage sich ein deliktischer Anspruch ergeben kann (BGH, Urteil vom 2. März 2010 - VI ZR 23/09, BGHZ 184, 313). - BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03
Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Die so begründete Zuständigkeit muss schon angesichts der materiell-rechtlichen Wirkungen des Antrages (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 13 ZPO; vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03, NJW 2004, 3772) im Grundsatz auch dann fortgelten, wenn ein zunächst gestellter Antrag - wie hier - später zurückgenommen wird; denn auch dann bleibt das zunächst angegangene Oberlandesgericht das mit der Zuständigkeitsbestimmung zuerst befasste Gericht, und dessen Zuständigkeit unterliegt im öffentlichen Interesse, nämlich zur Vermeidung der mehrmaligen Befassung von Gerichten mit dem gleichen Rechtsstreit, nicht der uneingeschränkten Parteidisposition (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789). - BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02
Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Rn. 10 Das mithin nach § 32 ZPO zuständige Landgericht K. wird den Rechtsstreit gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden haben, so dass der gemeinsame Gerichtsstand auch alle in Betracht kommenden vertragsrechtlichen Anspruchsgrundlagen betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - X ARZ 208/02, NJW 2003, 828; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164). - BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01
Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Aus Sinn und Zweck des § 36 ZPO, jedem langwierigen Streit der Gerichte untereinander über die Grenzen ihrer Zuständigkeit ein Ende zu machen und eine Ausweitung solcher Streitigkeiten tunlichst zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2002 - X ARZ 334/01, NJW 2002, 1425), folgt nämlich, dass in den Fällen, in denen - wie hier - eine Klage noch nicht erhoben worden ist und es deshalb noch kein mit der Sache befasstes Gericht gibt, die Gerichtsstandsbestimmung durch dasjenige Oberlandesgericht erfolgt, das im Bestimmungsverfahren zuerst befasst worden ist (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789). - BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
Rn. 11 Bei Ablehnung eines Bestimmungsantrags ist eine Kostenentscheidung entsprechend § 91 ZPO zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1987 - I ARZ 703/86, NJW-RR 1987, 757; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 5 Sa 1/18, NJW-RR 2018, 638; BayObLG, MDR 2003, 1311). - OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 9 AR 14/14
Mahnbescheide gegen mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Wohnsitzen: …
- OLG Hamm, 19.06.2015 - 32 Sa 25/15
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Arzthaftungsprozess
- BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - …
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18
Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft …
- OLG Koblenz, 18.08.2010 - 5 W 450/10
Gerichtsstand bei Inanspruchnahme eines Notarztes auf Schadensersatz durch einen …
- BayObLG, 12.06.2003 - 1Z AR 26/03
Gerichtsstand für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines angefochtenen …
- BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 72/19
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei medizinischen Behandlungsfehlern
- BayObLG, 19.08.2022 - 102 AR 77/22
Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Allgemeiner Gerichtsstand, …
Einen Erfolgsort am Wohnort des Verletzten nimmt die Rechtsprechung allerdings dann an, wenn dort erstmals eine (ggf. weitere) Gesundheitsschädigung oder schwere Nebenwirkungen (selbständige Gesundheitsschäden) infolge der fehlerhaften oder unzureichenden Behandlung auftreten (…BGHZ 176, 342 Rn. 16 ff: schwere Nebenwirkungen durch in der Schweiz verschriebene, am Wohnort eingenommene Medikamente; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 7. September 2020, 5 Sa 1/20, juris Rn. 9: massive Herzschädigung infolge kontraindizierter Gabe von Gerinnungsstörungsmitteln; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Juli 2017, 5 W 9/17, juris Rn. 6: häuslicher multipler Sklerose-Schub nach unzureichender Diagnostik/Behandlung; vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 16. Dezember 2019, 32 SA 68/19, juris Rn. 15), die als eigenständiger tatbestandlicher Erfolg im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB angesehen werden.
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