Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 18.05.2000 - 5 Sa 215/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 1 a EFZG, §§ 3, 4 BRTV-Bau
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden - Kanzlei Prof. Schweizer
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - regelmäßige Arbeitszeit - Berücksichtigung von Überstunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRTV §§ 3 4; EFZG § 4 Abs. 1 § 4 Abs. 1a
Entgeltfortzahlung: Berechnung - Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Berücksichtigung von Überstunden und geleisteter Mehrarbeit; Einzelfall- und projektbezoge typische Mehrarbeitsstunden
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 02.12.1999 - 5 Ca 2651/99
- LAG Düsseldorf, 18.05.2000 - 5 Sa 215/00
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00
Papierfundstellen
- BB 2000, 1630
- DB 2001, 155
- NZA-RR 2000, 538
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88
Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.05.2000 - 5 Sa 215/00
Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt mithin eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus (BAG, Urteil vom 03.05.1989 - 5 AZR 249/88 - EzA § 2 LFZG Nr. 21). - BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsrahmen - Bemessungsentgelt - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.05.2000 - 5 Sa 215/00
Mit regelmäßiger Arbeitszeit" ist demnach die vom Arbeitnehmer regelgemäß zu leistende Arbeitszeit gemeint, die nicht nur unter besonderen Voraussetzungen und Umständen erbracht wird, sondern deren Erbringung vom Arbeitgeber normalerweise erwartet wird und deshalb als die gewöhnlich zu leistende anzusehen ist (BSG, Urteil vom 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R - n. v.).
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - aufgehoben. - LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1081/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Überstunden als regelmäßige Arbeitszeit
Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936). - LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1079/00
Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ; Überstunden als regelmäßige …
Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936).
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