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| LAG Köln, 08.11.1989 - 5 Sa 716/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Rechtsweg; Arbeitsbescheinigung; Arbeitsamt; Arbeitsverwaltung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 10.05.1989 - 9 Ca 2726/89
- LAG Köln, 08.11.1989 - 5 Sa 716/89
Papierfundstellen
- DB 1990, 483
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 13.07.1988 - 5 AZR 467/87
Arbeitsbescheinigung
Auszug aus LAG Köln, 08.11.1989 - 5 Sa 716/89
Der Grundsatz, daß die Arbeitsgerichte für den Inhalt einer Arbeitsbescheinigung nicht zuständig sind ( BAG-Urteil vom 13.7.1988 - 5 AZR 467/87 , DB 1989 S. 587 ), gilt auch für (ergänzende) mündliche oder fernmündliche vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsamt erteilte Auskünfte.
- BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91
Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung
Auch die Instanzgerichte unterscheiden beim Rechtsweg überwiegend zwischen Klagen auf Erteilung (Ausstellung und Herausgabe) und solchen auf Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung (LAG Frankfurt am Main, Beschluß vom 5. Januar 1983 - 8 Ta 295/82 - BB 1983, 2186 = AR-Blattei D Arbeitsbescheinigung, Entsch. 2 b; LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 9. Oktober 1986 - 3 Ta 142/86 - DB 1987, 896; LAG Berlin, Urteil vom 20. Juli 1987 - 9 Sa 47/87 - LAGE Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979; wohl auch LAG Köln, Beschluß vom 19. Juli 1988 - 2 Ta 126/88 - NZA 1989, 152; a.A. (Zuständigkeit der Sozialgerichte auch für Klagen auf Erteilung) LAG Düsseldorf, Urteil vom 9. September 1982 - 14 Sa 1022/82 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 2; LAG Köln, Urteil vom 8. November 1989 - 5 Sa 716/89 - LAGE Nr. 8 zu § 2 ArbGG).
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