Rechtsprechung
| LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte - medizinische Verantwortung für einen "Teilbereich"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TV-Ärzte § 12
Eingruppierung eines Anästhesisten an Universitätsklinik bei Zuweisung von Diensten als Funktionsoberarzt; Tarifbegriff der Übertragung medizinischer Verantwortung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung eines Anästhesisten an Universitätsklinik bei Zuweisung von Diensten als Funktionsoberarzt; Tarifbegriff der Übertragung medizinischer Verantwortung
Verfahrensgang
- ArbG München, 22.07.2008 - 14 Ca 8856/07
- LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10
- LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
- BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
Eingruppierung - Oberarzt
Auszug aus LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08
Denn diese, in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags, gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).Haben die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte diesen Begriff unverändert übernommen, ist davon auszugehen, dass dessen frühere Bedeutung weiter gilt (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).
Kennzeichnend für eine solche Untergliederung ist eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln (vgl. LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08; LAG Baden-Württemberg vom 05.05.2009 - 22 Sa 53/08).
- LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
Eingruppierung Oberarzt
Auszug aus LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08
Denn diese, in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags, gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).Haben die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte diesen Begriff unverändert übernommen, ist davon auszugehen, dass dessen frühere Bedeutung weiter gilt (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).
Kennzeichnend für eine solche Untergliederung ist eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln (vgl. LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08; LAG Baden-Württemberg vom 05.05.2009 - 22 Sa 53/08).
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
Auszug aus LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08
Auch wenn die Entscheidungsgründe des BAG-Urteils vom 09.12.2009 (4 AZR 841/08) noch nicht veröffentlicht sind, deckt sich dieses Verständnis mit der bereits vorliegenden Pressemitteilung des BAG Nr. 114/09. Hiernach versteht der 4. Senat des BAG unter Teilbereich eine organisatorisch abgrenzbare Untergliederung, die zur Erfüllung eines medizinischen Zweckes auf Dauer mit Personen und Sachmitteln ausgestattet ist. - LAG Baden-Württemberg, 05.05.2009 - 22 Sa 53/08
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - Verantwortung für einen …
Auszug aus LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08
Kennzeichnend für eine solche Untergliederung ist eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln (vgl. LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08; LAG Baden-Württemberg vom 05.05.2009 - 22 Sa 53/08). - LAG Saarland, 08.07.2009 - 1 Sa 1/09
Auszug aus LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08
Die begriffliche Zusammenfassung als "Teil- oder Funktionsbereich" im Tarifwortlaut bedeutet gleichzeitig, dass für einen Teilbereich eine dem "Funktionsbereich" qualitativ gleichwertige Bedeutung vorausgesetzt werden muss (LAG Saarland vom 08.07.2009 - 1 Sa 1/09).
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10
Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2009 - 5 Sa 813/08 - aufgehoben. - LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09
Eingruppierung
Aus der in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählten Bezeichnung kann nicht abgeleitet werden, mit dieser sei eine Festlegung dahingehend verbunden, der Kläger erfülle die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition (LAG München v. 26.8. 2008 - 4 Sa 328/08, juris; LAG München v. 22.4. 2009 - 10 Sa 300/08, juris; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris).Rn. 81 aaa. Die medizinische Verantwortung für einen Funktionsbereich, bei dem es sich um einen in den Vorgängerregelungen des BAT langjährig etablierten Begriff im Bereich der einschlägigen Eingruppierungsbestimmungen im ärztlichen Bereich (etwa Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 7 und Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 10 der Anlage 1 a zum BAT/Bund/Länder), der nach der Protokollnotiz Nr. 5 zum Teil I der Anlage 1 a zum BAT/VKA als wissenschaftlich anerkanntes Spezialgebiet innerhalb eines ärztlichen Fachgebietes definiert war (z. B. "Nephrologie" - innerhalb des Fachgebiets Innere Medizin, "Handchirurgie" - innerhalb des Fachgebietes Chirurgie -, "Neuroradiologie" - innerhalb des Fachgebietes Radiologie -, usw.;… vgl. BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 495/08, unter Rz. 33; LAG München v. 26.8. 2008 - 4 Sa 328/08, juris; ferner Anton , ZTR 2008, 184) und der wegen der unveränderten Übernahme dieses Begriffes in den TV-Ärzte in dessen früherer Bedeutung weiter gilt (…vgl. LAG München v. 26.8. 2008, a.a.O.; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris), nimmt der Kläger für sich nicht in Anspruch.
Andererseits folgt aus der begrifflichen Zusammenfassung als "Teil- oder Funktionsbereich" im Tarifwortlaut, dass einem "Teilbereich" eine dem "Funktionsbereich" qualitativ gleichwertige Bedeutung zukommt (LAG Saarland v. 8.7.2009 - 1 Sa 1/09, juris; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris).
Für diese ist nach Ansicht der Kammer eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln maßgeblich (…vgl. BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 495/08, unter Rz. 35 ff.; LAG München v. 26.8. 2008 - 4 Sa 328/08, juris; LAG München v. 22.4. 2009 - 10 Sa 300/08, juris; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris; LAG Baden-Württemberg v. 5.5. 2009 - 22 Sa 53/08, juris).
- LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich
Am 06.08.2009 schrieb der ärztliche Direktor des Klinikums an den Prozessbevollmächtigten des Klägers wie folgt: "Az. 5 Sa 813/08 Sehr geehrter Herr J., 5 Sa 284/12 -8-. - LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10
Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der …
Dazu erforderlich ist grundsätzlich eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln (LAG München, Urteil vom 07. Oktober 2009 - 5 Sa 813/08 - zitiert nach juris).
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