Rechtsprechung
| LAG Köln, 27.10.2008 - 5 Sa 843/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Eingruppierung als Oberarzt
- Judicialis
TV-Ä § 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TV-Ä § 12
Eingruppierung einer Oberärztin bei Titelführung und Abwesenheitsvertretung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung einer Oberärztin bei Titelführung und Abwesenheitsvertretung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 15.05.2008 - 3 Ca 3431/07
- ArbG Bonn, 15.05.2008 - 3 Ca 3431/08
- LAG Köln, 27.10.2008 - 5 Sa 843/08
- BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07
Oberarzt; Eingruppierung
Auszug aus LAG Köln, 27.10.2008 - 5 Sa 843/08
Dabei hat die Arbeitnehmerseite die Darlegungs- und Beweislast (s. LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07).Nicht als abgrenzbarer Funktions- oder Teilbereich kann es auch gewertet werden, wenn ein Arzt anderen Ärzten im Rahmen seiner Fachkompetenz als Ansprechpartner und mit beratender Funktion zur Verfügung steht (ebenso LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07).
- BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09
Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Oktober 2008 - 5 Sa 843/08 - wird zurückgewiesen. - LAG Hessen, 29.05.2009 - 19/3/13 Sa 1340/08
Korrigierende Rückgruppierung - Oberarzt - Darlegungs- und Beweislast - …
Die Selbständigkeit setzt eine organisatorische Eigenständigkeit sowie eine eigene räumliche und personelle Ausstattung voraus (LAG Köln 27. Oktober 2008 - 5 Sa 843/08 - Rz 46) . - LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Eingruppierung einer Fachärztin für Psychiatrie an kommunalem Krankenhaus; …
Die Frage der notwendigen qualitativen Gleichwertigkeit hängt für den Teilbereich davon ab, ob es sich insoweit um eine abgrenzbare organisatorische Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung handelt, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielstellung zugeordnet ist und der nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - , zitiert nach JURIS; LAG Köln, Urteil vom 27.10.2008 - 5 Sa 843/08 -, zitiert nach JURIS).
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