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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33856
LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06 (https://dejure.org/2007,33856)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2007 - 5 Sa 922/06 (https://dejure.org/2007,33856)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 5 Sa 922/06 (https://dejure.org/2007,33856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04

    Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06
    Da die ab Januar 2005 von ihr beanspruchte Differenzvergütung zur Vergütungsgruppe AP III bzw. AP IV der Anlage B zum MTV notwendig die Vergütungsgruppe AP II Ziff. 1, aus der nach zwei Jahren ein Bewährungsaufstieg in Vergütungsgruppe AP III und nach vierjähriger Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe nach Vergütungsgruppe AP IV erfolgt, mit umfasste (vgl. dazu BAG vom 3. August 2005 - 10 AZR 559/04 -), war der Klägerin als "Minus" nur die Differenzvergütung zur Vergütungsgruppe AP II Ziff. 1 im Gesamtbetrage von weiteren 3 122, 98 EUR nebst Zinsen zuzusprechen.
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06
    Vielmehr hat, solange Nachverhandlungen nicht zu einer Klarstellung oder Korrektur des Tarifwortlauts geführt haben, dessen Auslegung durch die Gerichte für Arbeitssachen nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln zu erfolgen (BAG vom 28. Juli 1999 - 4 AZR 295/97 - BAG vom 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 -, NZA 2000, 268).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06
    Grundsätzlich gilt eine Tarifnorm erst ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, d. h., dass mit Einführung eines - neuen - Fallgruppenbewährungsaufstiegs erforderliche Bewährungs- oder Tätigkeitszeiten grundsätzlich erst ab diesem Zeitpunkt abgeleistet werden, sofern die Tarifvertragsparteien nicht eine weitergehende Berücksichtigung vorgesehen haben (vgl. dazu BAG vom 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - AP Nr. 1 zu § 23a BAT-O; BAG vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268; BAG vom 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 - AP Nr. 39 zu § 23a BAT).
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer - …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06
    Grundsätzlich gilt eine Tarifnorm erst ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, d. h., dass mit Einführung eines - neuen - Fallgruppenbewährungsaufstiegs erforderliche Bewährungs- oder Tätigkeitszeiten grundsätzlich erst ab diesem Zeitpunkt abgeleistet werden, sofern die Tarifvertragsparteien nicht eine weitergehende Berücksichtigung vorgesehen haben (vgl. dazu BAG vom 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - AP Nr. 1 zu § 23a BAT-O; BAG vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268; BAG vom 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 - AP Nr. 39 zu § 23a BAT).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 931/98

    Eingruppierung bei Tariflücke

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06
    Die Schließung einer bewussten Tariflücke in der Vergütungsordnung hat durch eine Bewertung wie artverwandte und vergleichbare Tätigkeiten zu erfolgen (BAG - 4 AZR 931/98 - vom 21. Juni 2000, NZA - RR 01, 54).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06
    Grundsätzlich gilt eine Tarifnorm erst ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, d. h., dass mit Einführung eines - neuen - Fallgruppenbewährungsaufstiegs erforderliche Bewährungs- oder Tätigkeitszeiten grundsätzlich erst ab diesem Zeitpunkt abgeleistet werden, sofern die Tarifvertragsparteien nicht eine weitergehende Berücksichtigung vorgesehen haben (vgl. dazu BAG vom 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - AP Nr. 1 zu § 23a BAT-O; BAG vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268; BAG vom 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 - AP Nr. 39 zu § 23a BAT).
  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 295/97

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06
    Vielmehr hat, solange Nachverhandlungen nicht zu einer Klarstellung oder Korrektur des Tarifwortlauts geführt haben, dessen Auslegung durch die Gerichte für Arbeitssachen nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln zu erfolgen (BAG vom 28. Juli 1999 - 4 AZR 295/97 - BAG vom 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 -, NZA 2000, 268).
  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 301/07

    Eingruppierung - Bewährungszeiten

    Auf die Revision der Klägerin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Januar 2007 - 5 Sa 922/06 - aufgehoben, soweit es die Anschlussberufung der Klägerin wegen weiterer 409, 50 Euro nebst Zinsen und wegen der Feststellung der Vergütungsverpflichtung der Beklagten nach Vergütungsgruppe AP III seit dem 1. Januar 2007 zurückgewiesen hat.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 25 Sa 1087/07

    Eingruppierung - Arbeitnehmer im Sozial-kuturellen Bereich - …

    Rn. 26 Das LAG Berlin, seit dem 01.01.2007 das LAG Berlin-Brandenburg, hat in ständiger Rechtsprechung aller betroffenen Kammern die wirksame Anwendung des MTV und die auf ihn Bezug nehmenden weiteren Tarifverträge vom 24.09.2004 festgestellt (bspw. vom 18.01.2007 - 5 Sa 922/06, vom 19.01.2007 - 6 Sa 1443/06, vom 06.02.2007 - 7 Sa 1886/06, vom 10.02.2007 - 10 Sa 1867/06, vom 21.03.2007 - 4 Sa 1804/06, vom 13.04.2007 - 13 Sa 305/07, vom 18.04.2007 - 2 Sa 2147/06, vom 26.07.2007 - 25 Sa 641/07).
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