Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.06.2008 - 5 Ss 237/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
StPO § 140
Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwere der Tat - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 140
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen der "Schwere der Tat"; Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- AG Essen - 38 Ds 64/08
- OLG Hamm, 10.06.2008 - 5 Ss 237/08
Wird zitiert von ...
- LG Magdeburg, 12.12.2012 - 21 Qs 94/12
Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen der Gefahr des Widerrufs einer zur …
Rdnr. 4/5, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juni 2008, Az. 5 Ss 237/08, Rdnr. 5, zitiert nach juris; Saarländisches OLG, Beschluss vom 24. April 2007, Az. Ss 25/2007 (28/07), Rdnr. 9, zitiert nach juris; LG Zweibrücken Beschluss vom 12. März 2007 Az. Qs 24/07, Rdnr. 3, zitiert nach juris), so ist zu berücksichtigen, dass in diesen Fällen stets auch für die neu abzuurteilende Tat die Verhängung einer - wenn auch zum Teil geringen - Freiheitsstrafe wahrscheinlich war bzw. zusätzlich eine Gesamtstrafenbildung mit Strafen aus anderen Verfahren in Betracht kam.
dejure.org
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