Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2008 - 5 StR 109/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176a StGB; § 223 StGB; § 261 StPO
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung bei möglicher Alternativtäterschaft und möglichen Körperverletzungen ohne sexuellen Hintergrund - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei teilweise widerlegten Angaben des einzigen Belastungszeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.05.2008 - 5 StR 109/08
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 109/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 109/08
Rn. 4 2. Diese Beweiswürdigung weist den Rechtsfehler der Lückenhaftigkeit auf (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387 insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt). - BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 109/08
Jedenfalls aber hätte es vor dem Hintergrund, dass H. zu einer Verletzung am Mund des Kindes eine sich als falsch erwiesene Erklärung abgegeben und zu der allein mit dem Kind am Tattag verbrachten Zeit ebenfalls widerlegte Angaben gemacht hat, einer vertieften Auseinandersetzung mit den Anzeichen für dessen Täterschaft bedurft (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2446). - BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01
Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung
Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 109/08
Mit der schon einer tatsächlichen Grundlage entbehrenden Schlussfolgerung des Landgerichts (vgl. BGH StV 2002, 235), die Bissverletzungen seien nur sexuell motiviert zu deuten, genügt es insbesondere angesichts der dargestellten unangemessenen Erziehungsmethoden der Kindesmutter und ihres Lebensgefährten dieser Darlegungspflicht nicht.
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| BGH, 23.05.2008 - 5 StR 109/08 |
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- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 109/08
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