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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2948
BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56 (https://dejure.org/1956,2948)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1956 - 5 StR 116/56 (https://dejure.org/1956,2948)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1956 - 5 StR 116/56 (https://dejure.org/1956,2948)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Der Senat braucht auch nicht zu prüfen, ob trotz der im Schrifttum hiergegen vorgebrachten Bedenken an der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, abgedruckt in BGHSt 1, 39, festzuhalten ist, nach der der Angeklagte seine Revision nicht darauf stützen kann, daß die Belehrung eines Zeugen über das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 2 StPO unterblieben sei.
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert …

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen RGSt 74, 35 und BGHSt 3, 281 stehen der Auffassung des Senates nicht entgegen.
  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Weder der Inhalt des Beweisantrages, noch die Revisionsbegründung haben dieses aber für die gerade hier zu entscheidende Fachfrage dargelegt (vgl hierzu auch BGHSt 8, 76 [BGH 05.07.1955 - 2 StR 159/55]).
  • BGH, 24.06.1955 - 5 StR 55/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Sie brauchte den Sachverständigen selbst dann nicht zu vereidigen, wenn sein Gutachten für die Entscheidung von ausschlaggebender Bedeutung war (vgl Urteil des Senatesvom 24.6.1955 - 5 StR 55/55 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1955, 651 [BGH 23.06.1955 - 3 StR 135/55]).
  • BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Ob einem von den Prozeßbeteiligten benannten Sachverständigen bessere Forschungsmittel zur Verfügung stehen als dem bereits vernommenen, hat der Tatrichter im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; das Revisionsgericht kann diese Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (so BGH, Urteil vom 12.5.1955 - 4 StR 146/55 -).
  • RG, 23.03.1922 - VI 1778/21

    Kann die Revision auf die Behauptung eines Verstoßes gegen die Vorschriften des § …

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Im übrigen gewährt, wie auch die Revision selbst nicht verkennt, eine Unterlassung von Maßnahmen aus § 70 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts dem Angeklagten keinen Anspruch, auf dessen Nichtberücksichtigung allein er die Revision stützen könnte (vgl. RG HRR 1935 Nr. 706, RGSt 57, 29; 59, 248[250]; 73, 31 [33]).
  • RG, 08.01.1940 - 2 D 844/39

    Auch der beauftragte Richter hat bei der Vernehmung von Zeugen den § 69 StPO. zu …

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen RGSt 74, 35 und BGHSt 3, 281 stehen der Auffassung des Senates nicht entgegen.
  • RG, 19.06.1923 - IV 161/23

    1. Inwieweit kann das Revisionsgericht die Ablehnung eines Antrags auf …

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Die Entscheidung der Frage, ob es einer nochmaligen Vernehmung des Zeugen bedarf, steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (RGSt 57, 322).
  • BGH, 21.08.1952 - 5 StR 98/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Das hat der Senat schon in seinen unveröffentlichten Urteilen vom 21. August 1952 und19. Juli 1955 (5 StR 98/52 und 178/55) ausgesprochen.
  • RG, 11.06.1925 - II 253/25

    Genügt nach § 253 Abs. 1 StPO. zur Rechtfertigung der Verlesung früherer Aussagen …

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
    Im übrigen gewährt, wie auch die Revision selbst nicht verkennt, eine Unterlassung von Maßnahmen aus § 70 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts dem Angeklagten keinen Anspruch, auf dessen Nichtberücksichtigung allein er die Revision stützen könnte (vgl. RG HRR 1935 Nr. 706, RGSt 57, 29; 59, 248[250]; 73, 31 [33]).
  • RG, 08.05.1882 - 976/82

    1. Ist Verletzung des §. 68 Satz 1 u. §. 59 St.P.O. geeignet, einen …

  • RG, 15.12.1938 - 3 D 550/38

    1. Die Revision kann auf die Behauptung gestützt werden, der Tatrichter habe die …

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf …

    Damit war das Gericht gehalten, vor einer weiteren Befragung diesen Sachverhalt aufzuklären (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56 - und vom 17. Juli 1973 - 1 StR 647/72).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers - …

    Allerdings kann unter Umständen eine Verletzung der Aufklärungspflicht darin liegen, daß die Mittel zur Erzwingung eines Zeugnisses nicht ausgeschöpft wurden (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56).
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Nach dem Verhalten der Zeugen, die sich zur Aussage weder berechtigt noch verpflichtet fühlten und endgültig und eindeutig eine Aussage selbst für den Fall der Beugehaft verweigert hatten, brauchte sich das Gericht von Zwangsmaßnahmen keinen Erfolg zu versprechen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56 dort S. 7).
  • BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83

    Verurteilung wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit …

    Die Pflicht zu umfassender Aufklärung gebot, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die Zeugin zur Sachaussage zu bringen, sei es durch Maßnahmen nach § 70 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73), sei es - eventuell verbunden mit einer solchen Maßnahme - durch erneute Vorladung auf einen anderen Termin.
  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 552/67

    Rechtsmittel

    Der Richter handelt hierbei im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens; der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, daß der Tatrichter von den Maßnahmen des § 70 Abs. 2 StPO Gebrauch macht (RGSt 57, 29; BGH Urt. v. 51. Juni 1956 - 5 StR 116/56).
  • BGH, 15.10.1969 - 4 StR 260/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangenen …

    Insbesondere gibt § 70 Abs. 2 StPO als Kann-Vorschrift dem Angeklagten keinen Anspruch auf Ausschöpfung der Beugehaft bis zur höchst zulässigen Dauer von 6 Monaten (vgl. BGH 5 StR 116/56 vom 5.6.1956, Löwe-Rosenberg, StPO 21. Aufl., § 70 Anm. 9 c).
  • BGH, 05.03.1957 - 5 StR 40/57

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat schon in einer Reihe von unveröffentlichten Urteilen ausgesprochen (zuletzt im Urteil 5 StR 116/56 vom 5.6.1956).
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