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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1977 - 5 StR 120/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5210
BGH, 18.03.1977 - 5 StR 120/77 (https://dejure.org/1977,5210)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1977 - 5 StR 120/77 (https://dejure.org/1977,5210)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1977 - 5 StR 120/77 (https://dejure.org/1977,5210)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelrechts - Revisionsrechtliche Abänderung des Schuldspruches bei Begehung eines besonders schweren Falles

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - 5 StR 120/77
    Da der Erwerb, der Besitz, die Einfuhr und die den Verkauf vorbereitenden Verhandlungen unselbständige Teilakte des Handeltreibens waren, gehen sie in dieser Tathandlung auf; an der Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 und 6 a BetmG ist der Tatrichter dadurch nicht gehindert (BGHSt 25, 290, 291, 293; 1 StR 83/75 vom 08.04.1975; 2 StR 167/75 vom 06.06.1975; 5 StR 4/77 vom 25.01.1977).
  • BGH, 08.04.1975 - 1 StR 83/75

    Fortsetzungszusammenhang zwischen unerlaubtem Erwerb und Handeltreiben von …

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - 5 StR 120/77
    Da der Erwerb, der Besitz, die Einfuhr und die den Verkauf vorbereitenden Verhandlungen unselbständige Teilakte des Handeltreibens waren, gehen sie in dieser Tathandlung auf; an der Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 und 6 a BetmG ist der Tatrichter dadurch nicht gehindert (BGHSt 25, 290, 291, 293; 1 StR 83/75 vom 08.04.1975; 2 StR 167/75 vom 06.06.1975; 5 StR 4/77 vom 25.01.1977).
  • BGH, 06.06.1975 - 2 StR 167/75

    Verhältnis von unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Heroin - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - 5 StR 120/77
    Da der Erwerb, der Besitz, die Einfuhr und die den Verkauf vorbereitenden Verhandlungen unselbständige Teilakte des Handeltreibens waren, gehen sie in dieser Tathandlung auf; an der Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 und 6 a BetmG ist der Tatrichter dadurch nicht gehindert (BGHSt 25, 290, 291, 293; 1 StR 83/75 vom 08.04.1975; 2 StR 167/75 vom 06.06.1975; 5 StR 4/77 vom 25.01.1977).
  • BGH, 25.01.1977 - 5 StR 4/77

    Bezeichnung als "Betäubungsmittelhändler" - Unselbstständige Akte des …

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - 5 StR 120/77
    Da der Erwerb, der Besitz, die Einfuhr und die den Verkauf vorbereitenden Verhandlungen unselbständige Teilakte des Handeltreibens waren, gehen sie in dieser Tathandlung auf; an der Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 und 6 a BetmG ist der Tatrichter dadurch nicht gehindert (BGHSt 25, 290, 291, 293; 1 StR 83/75 vom 08.04.1975; 2 StR 167/75 vom 06.06.1975; 5 StR 4/77 vom 25.01.1977).
  • BGH, 29.11.1977 - 5 StR 700/77

    Einfuhr von Betäubungsmitteln als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens mit …

    Die Einfuhr war deshalb ein unselbständiger Teilakt des vom Landgericht ebenfalls angenommenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der in dieser Tathandlung aufgeht; an der Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 6 a BetmG ändert sich dadurch nichts (BGHSt 25, 290, 291, 293; 2 StR 167/75 vom 6. Juni 1975; 5 StR 120/77 vom 18. März 1977).
  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 757/80

    Erfordernis der Erkennbarkeit des verwirklichten Straftatbestandes des …

    Das schließt jedoch nicht aus, daß der in der Abgabe mit enthaltene Besitz die Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG rechtfertigt (vgl. BGHSt 25, 290, 291, 293; BGH Beschl. vom 18. März 1977 - 5 StR 120/77).
  • BGH, 10.01.1978 - 5 StR 771/77

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Vorliegen der Tathandlung des …

    Dazu ist lediglich zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei der Tathandlung des "Handeltreibens" ein besonders schwerer Fall des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG angenommen werden kann, wenn der Täter sich im Rahmen dieser Tathandlung im Besitz des Betäubungsmittels (unselbständiger Teilakt des Handeltreibens) befunden hat (BGHSt 25, 290, 291, 293; BGH 5 StR 120/77 vom 18.3.1977).
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