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| BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhängung - Zweckerreichung - Längere Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85
Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug
Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94
Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] m.N.). - BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87
Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel
Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94
Maßgebend ist das Rehabilitationsinteresse des Betroffenen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3 und 7 m.w.N.). - BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89
Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94
Maßgebend ist das Rehabilitationsinteresse des Betroffenen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3 und 7 m.w.N.). - BGH, 10.05.1988 - 4 StR 190/88
Anforderungen an die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94
Bei einer längeren Strafe, wie sie hier verhängt wurde, hat der Tatrichter stets zu prüfen, ob das verfolgte Ziel auch durch den Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 2 und 3). - BGH, 04.10.1988 - 4 StR 457/88
Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94
Bei einer längeren Strafe, wie sie hier verhängt wurde, hat der Tatrichter stets zu prüfen, ob das verfolgte Ziel auch durch den Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 2 und 3).
- BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen
Der neue Tatrichter wird hierbei auch in seine Überlegungen einzubeziehen haben, daß sich der Angeklagte seit November 1994 in Untersuchungshaft befindet (…vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 10; BGH, Beschluß vom 13. April 1994 - 5 StR 120/94).
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