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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1997 - 5 StR 121/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5099
BGH, 15.05.1997 - 5 StR 121/97 (https://dejure.org/1997,5099)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - 5 StR 121/97 (https://dejure.org/1997,5099)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 5 StR 121/97 (https://dejure.org/1997,5099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Rechtsbeugung wegen menschenrechtswidriger Bestrafung - Hinwirkung eines Staatsanwalts der DDR auf die Verurteilung unbestrafter Ausreisewilliger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 336

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen …

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 StR 121/97
    Denn die Verhängung der Freiheitsstrafen war im gegebenen Grenzbereich des Tatbestands hier schlechthin unvertretbar (vgl. BGHSt 41, 247, 268 ff.;… BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 10).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 168/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der …

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 StR 121/97
    Denn die Verhängung der Freiheitsstrafen war im gegebenen Grenzbereich des Tatbestands hier schlechthin unvertretbar (vgl. BGHSt 41, 247, 268 ff.; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 10).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 68/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der …

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 StR 121/97
    Denn die Verhängung der Freiheitsstrafen war im gegebenen Grenzbereich des Tatbestands hier schlechthin unvertretbar (vgl. BGHSt 41, 247, 268 ff.; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 10).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 596/98

    Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Offener Brief; Gesetzesverletzung; Überdehnung

    Rn. 12 aa) Zum einen wäre schon zu beachten gewesen, daß in einem Fall, der - wie der vorliegende - auch für einen DDR-Richter offensichtlich im Grenzbereich der Anwendbarkeit der Strafnorm lag, ihm dann ebenso offensichtlich mindestens auf der Sanktionsseite ganz besondere Zurückhaltung auferlegt war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 41, 247, 275; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 10, 26 - 29; Rechtsbeugung 7).
  • BGH, 04.02.1998 - 2 StR 296/97

    Rechtsbeugung eines DDR-Richters

    Darunter fallen unter anderem Sachverhalte, bei denen Straftatbestände unter Überschreitung des Gesetzeswortlautes oder unter Ausnutzung ihrer Unbestimmtheit bei der Anwendung derart überdehnt worden sind, daß eine Bestrafung, zumal mit Freiheitsstrafen, als offensichtliches Unrecht anzusehen ist (BGHSt 43, 183 ff; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 26 und 27;… Willnow a.a.O. S. 266 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.1999 - 5 StR 143/99

    Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; Unvertretbar harte Sanktionierung; Maßgebliche …

    Rn. 8 c) Gleichermaßen lag in der Verhängung einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe gegen einen Ausreisewilligen wegen eines Vergehens nach § 214 StGB-DDR aufgrund seiner Teilnahme an einer Schweigedemonstration in der Nähe des Brandenburger Tores (Fall 18 des Urteils) Rechtsbeugung durch schlechthin unvertretbare überharte Sanktionierung (vgl. nur BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 26).
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 644/97

    Rechtsbeugung eines DDR-Richters

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht in der Anwendung von § 214 Abs. 1 2. Alt. StGB-DDR auf die Teilnahme an einer "Schweige-Demonstration" , bei der die Teilnehmer weder optisch, etwa durch Zurschaustellung von Plakaten oder auffälligen Symbolen, noch akustisch, etwa durch Sprechchöre oder Unmutsäußerungen, für Aufmerksamkeit sorgten, eine sich zwar an der Grenze zur Überdehnung des Tatbestandes bewegende, aber noch vertretbare Gesetzesauslegung gesehen (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 10, 26; BGH NStZ-RR 1997, 359; BGH…, Urt. vom 21. August 1997 - 5 StR 309/97;… vgl. auch BGHR StGB § 336 DDR-Recht 28).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 120/97

    Entscheidungen über Haftbeschwerden oder Berufungen in politischen Strafsachen - …

    Auch für die hier in Frage stehende Fallgruppe hat der Senat in der Verhängung von Freiheitsstrafen eine die Voraussetzungen der Rechtsbeugung erfüllende menschenrechtswidrige Bestrafung gesehen (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Mai 1997 - 5 StR 121/97 -, zum Abdruck in BGHR StGB § 336 DDR-Recht 26 bestimmt;… vgl. auch BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9).
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