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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1976 - 5 StR 122/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2775
BGH, 27.04.1976 - 5 StR 122/76 (https://dejure.org/1976,2775)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1976 - 5 StR 122/76 (https://dejure.org/1976,2775)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76 (https://dejure.org/1976,2775)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Rechtmäßiger Ausschluss der Öffentlichkeit - Offenbarung von Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der …

    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 5 StR 122/76
    Es genügt, daß die Entscheidung "aus sich heraus verständlich" ist (BGH in VRS 37, 62), daß sie "wenigstens einen allgemeinen Anhalt für den Ausschließungsgrund" bietet (BGHSt 1, 334, 336).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines …

    Es heißt weiter, die Entscheidung müsse "aus sich heraus verständlich" sein und "wenigstens einen allgemeinen Anhalt für den Ausschließungsgrund" bieten (BGHSt 1, 334; BGH VRS 37, 62; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 1 StR 509/77; vgl. auch Urteil vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76).

    Allerdings erfüllt ein solcher Beschluß nicht die in manchen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehobene Voraussetzung, daß ein Ausschließungsbeschluß "aus sich heraus verständlich" sein müsse (vgl. BGHSt 1, 334, 336; BGH VRS 37, 62; BGH, Urteile vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76 - und vom 8. November 1977 - 1 StR 509/77).

  • BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77

    Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit - …

    Jedoch reicht der stillschweigende Hinwels auf den verhandelten Gegenstand selbst dann nicht aus, wenn - wie hier - der Ausschließungsgrund für die Beteiligten und die Zuhörerschaft offen zutage lag (BGHSt 2, 56, 57/58; BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76).

    Unter Zugrundelegung dieser Gesichtspunkte hat der 5. Strafsenat (Urteil vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76) die Begründung "Die Öffentlichkeit wird gemäß § 172 Nr. 2 GVG im Rahmen der Erörterung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten ausgeschlossen" als den Anforderungen der §§ 172, 174 GVG - noch - gerecht werdend angesehen.

  • BGH, 08.11.1977 - 1 StR 509/77

    Mitteilung des für die Ausschließung der Öffentlichkeit maßgebenden Grundes mit …

    Zwar kann weder eine erschöpfende Begründung verlangt noch auch nur erwartet werden, daß der Beschluß den genauen Wortlaut des Gesetzes wiedergibt (BGHSt 27, 117); so bedarf es bei Anwendung von § 172 Nr. 2 GVG keines Hinweises auf die dem Gericht hier obliegende Güterabwägung und erst recht nicht der Mitteilung der in Betracht gezogenen Umstände aus dem persönlichen oder geschäftlichen Lebensbereich (BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76).

    Das ist hier nicht der Fall, weil die vom Landgericht herangezogene Vorschrift des § 172 Nr. 2 GVG mehrere Alternativen enthält und - im Gegensatz zu dem im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76 - behandelten Sachverhalt - nicht klar genug angegeben worden ist, welche Alternative der Tatrichter zugrunde gelegt hat.

  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76

    Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem …

    In der Entscheidung vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76 - wird dementsprechend gesagt, daß die Angabe des genauen Wortlauts des Gesetzes nicht verlangt werden könne, und der Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 496/76 - schließlich läßt es ausdrücklich offen, ob - über das Erfordernis ausreichender Bestimmtheit hinaus - der gesetzliche Wortlaut mitgeteilt werden müsse.
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