Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2010 - 5 StR 127/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 176 StGB
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Aussagekonstanz; Detailreichtum); Urteilsgründe; sexueller Missbrauch von Kindern - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Besondere Anforderungen an die tatgerichtliche Beweiswürdigung bei einer "Aussage-gegen-Aussage"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Besondere Anforderungen an die tatgerichtliche Beweiswürdigung bei einer "Aussage-gegen-Aussage" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Beweiswürdigung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 127/10
Rn. 11 Die Beweislage stellte - wessen sich das Landgericht im Grundsatz bewusst ist - wegen des Vorliegens einer Konstellation "Aussage gegen Aussage" besondere Anforderungen an die tatgerichtliche Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jeweils m.w.N.). - BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 127/10
Das neue Tatgericht wird zu prüfen haben, ob angesichts der psychischen Auffälligkeiten der Nebenklägerin, die den Verdacht auf eine Borderline-Persönlichkeitsstörung begründen, zur Begutachtung der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage auch die Zuziehung eines Psychiaters veranlasst erscheint (vgl. BGHSt 23, 8, 12, 13; BGH NStZ 1995, 558, 559; NStZ-RR 1997, 106; Böhm/Lau Forensische Psychiatrie 2007, 50, 56;… Steller in: Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung 5. Aufl. S. 830). - BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00
Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage …
Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 127/10
Rn. 11 Die Beweislage stellte - wessen sich das Landgericht im Grundsatz bewusst ist - wegen des Vorliegens einer Konstellation "Aussage gegen Aussage" besondere Anforderungen an die tatgerichtliche Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jeweils m.w.N.).
- BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87
Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …
Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 127/10
Rn. 11 Die Beweislage stellte - wessen sich das Landgericht im Grundsatz bewusst ist - wegen des Vorliegens einer Konstellation "Aussage gegen Aussage" besondere Anforderungen an die tatgerichtliche Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jeweils m.w.N.). - BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 127/10
Rn. 11 Die Beweislage stellte - wessen sich das Landgericht im Grundsatz bewusst ist - wegen des Vorliegens einer Konstellation "Aussage gegen Aussage" besondere Anforderungen an die tatgerichtliche Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jeweils m.w.N.). - BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96
Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der …
Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 127/10
Das neue Tatgericht wird zu prüfen haben, ob angesichts der psychischen Auffälligkeiten der Nebenklägerin, die den Verdacht auf eine Borderline-Persönlichkeitsstörung begründen, zur Begutachtung der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage auch die Zuziehung eines Psychiaters veranlasst erscheint (vgl. BGHSt 23, 8, 12, 13; BGH NStZ 1995, 558, 559; NStZ-RR 1997, 106; Böhm/Lau Forensische Psychiatrie 2007, 50, 56;… Steller in: Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung 5. Aufl. S. 830).
- BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10
Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe …
Bei beurteilungsrelevanten Divergenzen zwischen den verschiedenen belastenden Aussagen sind auch die Anknüpfungstatsachen der Sachverständigen darzulegen, um deren Bewertung nachvollziehbar zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10; BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, NStZ 2007, 538).Auch dieser Aspekt wäre indes in den Blick zu nehmen gewesen, da Anlass für die Klärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen Selbstverletzung und Persönlichkeitsstörung hätte bestehen können (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10).
- BGH, 30.08.2012 - 5 StR 394/12
Vergewaltigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Anforderungen an die …
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Wege einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände darstellen und in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09, vom 27. April 2010 1 2 - 5 StR 127/10, und vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, StraFo 2012, 269, jeweils mwN). - BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; …
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände, so auch den genannten, in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 - und vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10, jeweils mwN). - BGH, 06.07.2010 - 5 StR 194/10
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung aller Umstände; …
Sie wird den besonderen Anforderungen nicht gerecht, die in der gegebenen Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; 256, 257) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegung einzubeziehen und eine umfassende Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2009, 176, 177 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 - und vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10).
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