Rechtsprechung
| BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der Anwaltspraxis - Fortgesetzte Tat der Nutzung von Fremdgeldern zur Erzielung von Zinseinkünften - Vorliegen eines Fortsetzungszusammenhangs - Nachweis des Gesamtvorsatzes - Aufhebung eines ...
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Die Berechnungsgrundlagen für die Steuerverkürzungen, deren Angabe in den Urteilsgründen regelmäßig erforderlich ist (Senatsentscheidungen vom 7.April 1978 - 5 StR 48/78 -und vom 18.April 1978 - 5 StR 692/77 - BGH BStBl 1956 1, 441 und Urteil vom 19.Februar 1965 - 4 StR 508/64 -), hat der Tatrichter zwar nur äußerst knapp dargelegt.Unter den besonderen Umständen des Falles, zu denen auch das uneingeschränkte Geständnis des rechtskundigen Angeklagten gehörte, reichte es hier jedoch aus, daß sich der Tatrichter, abgesehen von der Mitteilung der jährlich hinterzogenen Steuerbeträge, für die einzelnen Jahre auf die Angabe des verschwiegenen steuerpflichtigen Umsatzes, des zu versteuernden Einkommens und der Vermögensentwicklung beschränkt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 18.April 1978 - 5 StR 692/77 -).
- BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Insofern war im vorliegenden Fall dem Bedürfnis genügt, die von der Unterbrechung betroffenen Handlungen von denkbaren ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezieht, zu unterscheiden (vgl. dazu BGHSt 22, 375,385). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Daß der zu Beginn der Steuerhinterziehungen gefaßte Entschluß des Angeklagten (UA S.48) die geplante Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt hat (BGHSt 1, 313,315), lag hier insbesondere deswegen nahe, weil die Umsatz- und Einkommensarten ersichtlich über die Jahre hinweg gleichförmig waren.
- BGH, 07.04.1978 - 5 StR 48/78
Vorliegen einer Steuerverkürzung - Möglichkeit eines Rechenfehlers des Gerichts - …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Die Berechnungsgrundlagen für die Steuerverkürzungen, deren Angabe in den Urteilsgründen regelmäßig erforderlich ist (Senatsentscheidungen vom 7.April 1978 - 5 StR 48/78 -und vom 18.April 1978 - 5 StR 692/77 - BGH BStBl 1956 1, 441 und Urteil vom 19.Februar 1965 - 4 StR 508/64 -), hat der Tatrichter zwar nur äußerst knapp dargelegt. - BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine einzige fortgesetzte Handlung sein kann, war nicht nur in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 50, 83,84; 59, 258,262; RG RStBl 1934, 1571) anerkannt; auch der Bundesgerichtshof hat dies verschiedentlich ausgesprochen (Urteile vom 18.Juni 1953 - 3 StR 675/52 -, vom 28.November 1957 - 4 StR 180/57 - und vom 24.September 1963 - 1 StR 339/61 -). - BGH, 19.02.1965 - 4 StR 508/64
Pflicht des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit Beweismitteln - Angabe …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Die Berechnungsgrundlagen für die Steuerverkürzungen, deren Angabe in den Urteilsgründen regelmäßig erforderlich ist (Senatsentscheidungen vom 7.April 1978 - 5 StR 48/78 -und vom 18.April 1978 - 5 StR 692/77 - BGH BStBl 1956 1, 441 und Urteil vom 19.Februar 1965 - 4 StR 508/64 -), hat der Tatrichter zwar nur äußerst knapp dargelegt. - BGH, 18.06.1953 - 3 StR 675/52
Strafrechtliche Verurteilung wegen Hinterziehung der Einkommensteuer sowie der …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine einzige fortgesetzte Handlung sein kann, war nicht nur in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 50, 83,84; 59, 258,262; RG RStBl 1934, 1571) anerkannt; auch der Bundesgerichtshof hat dies verschiedentlich ausgesprochen (Urteile vom 18.Juni 1953 - 3 StR 675/52 -, vom 28.November 1957 - 4 StR 180/57 - und vom 24.September 1963 - 1 StR 339/61 -). - RG, 16.06.1925 - I 188/25
1. Inwiefern muß der Strafrichter nach § 433 der Reichsabgabenordnung die …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine einzige fortgesetzte Handlung sein kann, war nicht nur in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 50, 83,84; 59, 258,262; RG RStBl 1934, 1571) anerkannt; auch der Bundesgerichtshof hat dies verschiedentlich ausgesprochen (Urteile vom 18.Juni 1953 - 3 StR 675/52 -, vom 28.November 1957 - 4 StR 180/57 - und vom 24.September 1963 - 1 StR 339/61 -). - RG, 12.05.1916 - V 163/16
1. Können mehrere aufeinander folgende Branntweinsteuerhinterziehungen rechtlich …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine einzige fortgesetzte Handlung sein kann, war nicht nur in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 50, 83,84; 59, 258,262; RG RStBl 1934, 1571) anerkannt; auch der Bundesgerichtshof hat dies verschiedentlich ausgesprochen (Urteile vom 18.Juni 1953 - 3 StR 675/52 -, vom 28.November 1957 - 4 StR 180/57 - und vom 24.September 1963 - 1 StR 339/61 -). - BGH, 24.09.1963 - 1 StR 339/61
Rüge des sachlichen Rechts bezüglich einer Verurteilung wegen bereits verjährter …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine einzige fortgesetzte Handlung sein kann, war nicht nur in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 50, 83,84; 59, 258,262; RG RStBl 1934, 1571) anerkannt; auch der Bundesgerichtshof hat dies verschiedentlich ausgesprochen (Urteile vom 18.Juni 1953 - 3 StR 675/52 -, vom 28.November 1957 - 4 StR 180/57 - und vom 24.September 1963 - 1 StR 339/61 -). - BGH, 29.05.1959 - 5 StR 145/59
Rechtsmittel
- AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23
Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren
Selbst wenn der Beklagte im Übrigen die Gebühr richtig berechnet hätte, jedoch pflichtwidrig verschweigt, dass er dieselbe Gebühr noch mal einer weiteren Partei - wie z.B. dem anderen Kläger oder ggf. auch noch seinem Mandanten - gesondert in Rechnung gestellt hat, kann ggf. sogar Betrug im Sinne des § 263 StGB vorliegen (BGH, Urteil vom 25.07.1978, Az.: 5 StR 130/78). - BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81
Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen …
Eine zusammenfassende, die angeklagten Straftaten schon in den Verdacht einbeziehende Kennzeichnung genügt aber, wenn der Verfahrensgegenstand erst im Laufe der weiteren Ermittlungen seine Konkretisierung erfahren kann (BGH, Urteil vom 25. Juli 1973 - 5 StR 130/78;… Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 78 c Rdn. 6). - BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
Straftaten gegen das Vermögen: Untreue
Die Untreue tritt hier nicht als mitbestrafte Nachtat zurück, weil die Angeklagten schon bei der Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu dem Zeugen standen und der Tat deshalb ein zusätzlicher Unrechtsgehalt zukam (BGHSt 8, 254, 260;… BGH GA 1971, 83, 84; StV 1984, 513; Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76 - Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78 -).
- BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Beschuldigtenvernehmung
So hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Verdacht der Veruntreuung von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt in einer erheblichen Zahl von Fällen bestand, die Durchsuchungsanordnung zur "Ermittlung weiterer Veruntreuungen" auf alle in dieser Anwaltspraxis begangenen Veruntreuungen von Mandantengeldern bezogen erachtet (BGH, Urt. vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78, zit. bei G. Schäfer aaO Fn. 34). - BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Es ist anerkannt, daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine fortgesetzte Handlung sein kann (BGH, Urteile vom 18. Juni 1973 - 3 StR 675/72 -, 28. November 1957 - 4 StR 180/57 -, 24. September 1963 - 1 StR 339/61 - und 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78). - BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …
Ein Gesamtvorsatz in diesem Sinne ist auch bei einer Einkommensteuerhinterziehung, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, rechtlich nicht ausgeschlossen (vgl. RGSt 50, 83 f; RG RStBl. 1933, 577, 580; 1934, 1571; BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78). - BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer …
Diese Tat war damit in die Ermittlungen einbezogen (BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78 - S. 6). - BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80
Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer …
Wenn überhaupt (…vgl. einerseits Schäfer in LK, StGB 10. Aufl. § 73 Rdn 19, andererseits Eser in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 73 Rdn 17; BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78; Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 483/79), so käme eine Anrechnung nur in Betracht, wenn diese Steuer bezahlt oder wenigstens unanfechtbar veranlagt worden wäre. - BGH, 11.01.1980 - 3 StR 483/79
Berücksichtigung der Belastung des Angeklagten mit der Einkommensteuer von den …
"Das Landgericht hat zwar mit Recht angenommen, daß die Belastung des Angeklagten mit der Einkommensteuer von den erlangten Vermögensvorteilen nicht abzusetzen ist, weil der Anspruch auf diese Steuer dem Steuergläubiger nicht aus der Tat des Angeklagten erwachsen ist (BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78 -).
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