Rechtsprechung
| BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
Auszug aus BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
Die Tat im Sinne des § 264 StPO ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zum Prozeßgegenstand das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; 35, 60, 62).Das ist der Fall, wenn die Richtung des Täterverhaltens dieselbe geblieben ist (BGHSt 32, 215, 219;… BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 9).
- BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Auszug aus BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
Die Tat im Sinne des § 264 StPO ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zum Prozeßgegenstand das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; 35, 60, 62). - BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87
Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch
Auszug aus BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
Die Tat im Sinne des § 264 StPO ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zum Prozeßgegenstand das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; 35, 60, 62).
- BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei …
Auszug aus BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
Diese bloße Erwartung der Verteidigung entbehrt einer verfahrensrechtlichen oder sachlich-rechtlichen Folge und löst insbesondere nicht die in BGHSt 37, 10 beschriebenen Konsequenzen staatsanwaltschaftlicher "Zusagen" aus, weil eine solche auch nach dem Revisionsvorbringen nicht gegeben worden ist. - BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
Auszug aus BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
Die Tat im Sinne des § 264 StPO ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zum Prozeßgegenstand das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; 35, 60, 62). - BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht - …
Auszug aus BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
Das ist der Fall, wenn die Richtung des Täterverhaltens dieselbe geblieben ist (BGHSt 32, 215, 219; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 9). - RG, 29.03.1928 - III 145/28
Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu …
Auszug aus BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
Die Tat im Sinne des § 264 StPO ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zum Prozeßgegenstand das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; 35, 60, 62).
- KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14
Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach …
Darüber hinaus hätte die Trennung zur Folge, dass das Verfahren 284 Js 977/14 - anders als zuvor aufgrund der Verbindung zu dem als Haftsache geführten Verfahren 285 Js 1809/14 - nicht mehr dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen unterläge, so dass der Angeklagte insoweit aller Voraussicht nach durch eine längere Verfahrensdauer beschwert wäre (dazu vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 24). - BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher …
Sie gilt auch und gerade für wesentliche Veränderungen des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens (…BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 8, 11; BGH, Urt. v. 24. Mai 1991 - 5 StR 134/91;… weitere Rechtsprechungsnachweise bei Niemöller a.a.O. S. 19 f).
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