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| BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis der erneuten Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach Wiedereintritt der Strafkammer in die Verhandlung durch Verlesen eines Schreibens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Beruhen bei der Verletzung des § 258 Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden kann .(BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77). - BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Beruhen bei der Verletzung des § 258 Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden kann .(BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77). - BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81
Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses - …
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82
Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1981, 221; BGH Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81). - BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81
Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82
Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1981, 221; BGH Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81). - BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher …
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Beruhen bei der Verletzung des § 258 Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden kann .(BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77).
- BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83
Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß das Beruhen bei Verletzungen des § 258 Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden kann (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; Urteil vom 27. April 1982 - 5 StR 136/82 - Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77 -).
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