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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2745
BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53 (https://dejure.org/1953,2745)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1953 - 5 StR 138/53 (https://dejure.org/1953,2745)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1953 - 5 StR 138/53 (https://dejure.org/1953,2745)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • RG, 12.11.1925 - II 447/25

    1. Kommt es für die Zulässigkeit der Interessenwahrung (§ 193 StGB.) darauf an, …

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53
    Ein tateinheitliches Zusammentreffen beider Straftaten wäre rechtlich überhaupt nur dann möglich, wenn das Extrablatt neben der Behauptung der ehrenrührigen Tatsache (Fluchtvorbereitung) zugleich eine davon verschiedene formale Beleidigung enthielte (vgl. RGSt 59, 414 [417]; 65, 358), d.h. wenn die Formalbeleidigung nicht nur die Wertung der behaupteten ehrenrührigen Tatsache, sondern ein Unwerturteil über den Bundeskanzler auch in anderer Richtung enthielte.
  • RG, 06.11.1930 - II 859/30

    1. Wodurch unterscheidet sich der Beweisantrag von der nur auf weitere …

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53
    Unerheblich ist eine Tatsache nur dann, wenn zwischen ihr und dem abzuurteilenden Ereignis kein Zusammenhang erkennbar ist, oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhanges ungeeignet ist, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (vgl. RGSt 64, 432 [433]; OGHSt 3, 141 [143]).
  • RG, 25.09.1931 - I 670/31

    Wann können die Vergehen nach § 185 und § 186 StGB. tateinheitlich …

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53
    Ein tateinheitliches Zusammentreffen beider Straftaten wäre rechtlich überhaupt nur dann möglich, wenn das Extrablatt neben der Behauptung der ehrenrührigen Tatsache (Fluchtvorbereitung) zugleich eine davon verschiedene formale Beleidigung enthielte (vgl. RGSt 59, 414 [417]; 65, 358), d.h. wenn die Formalbeleidigung nicht nur die Wertung der behaupteten ehrenrührigen Tatsache, sondern ein Unwerturteil über den Bundeskanzler auch in anderer Richtung enthielte.
  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 1/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53
    Diese Ersatzzustellung war unwirksam, weil sich der Angeklagte damals für längere Zeit in der Lungenheilstätte Schloß Oldershausen aufhielt, also längere Zeit von seinem Wohnort abwesend war (vgl. BGH 2 StR 1/50 vom 3.7.1951 und 2. StR 545/51 vom 2.10.1951).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter - Verletzung der …

    In der nicht näher begründeten Reduktion der Beweisthemen auf einen "Tatsachenkern" liegt eine Verletzung des Grundsatzes, daß Beweisbehauptungen nicht einschränkend interpretiert werden dürfen, es sei denn, die Einschränkung ist vom Antragsteller ersichtlich gewollt (RG JW 1932, 245 Nr. 8; RG HRR 1939, 216; BGH NJW 1968, 1293 Nr. 15; BGH, Urt. vom 22. September 1953 - 5 StR 138/53 - Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß 3. Aufl. S. 409).
  • BGH, 25.05.1954 - 5 StR 41/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinem Urteil 5 StR 138/53 vom 22.9.1953 im Anschluß an RGSt 59, 414 [417] und 65, 358 bereits entschieden hat, ist tateinheitliches Zusammentreffen beider Straftaten in Fällen der hier in Rede stehenden Art rechtlich nur möglich, wenn ein und derselbe Artikel neben der Behauptung ehrenrühriger Tatsachen zugleich eine davon verschiedene formale Beleidigung enthält, d.h. wenn die Formalbeleidigung nicht nur die Wertung der behaupteten ehrenrührigen Tatsachen, sondern außerdem ein Unwerturteil über den Verletzten in anderer Richtung enthält.
  • BGH, 07.07.1964 - 5 StR 217/64

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Hehlerei - Zustellung einer gerichtlichen …

    Daß an einen in Haft befindlichen Angeklagten die Ersatzzustellung unzulässig ist, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (NJW 1951, 931 und 5 StR 138/53 vom 22. September 1953).
  • BGH, 28.08.1956 - 5 StR 199/56

    Rechtsmittel

    Auch der erkennende Senat hat diese Auffassung bereits in derEntscheidung vom 22.9.1953 - 5 StR 138/53 - vertreten.
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