Rechtsprechung
| BGH, 09.04.1987 - 5 StR 148/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Schuldspruchs hinsichtlich eines vollendeten Raubes, wenn es dem Täter lediglich auf den Inhalt der entwendeten Tasche ankam
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.01.1989 - 5 StR 579/88
Abgrenzung zwischen einer räuberischen Erpressung und Diebstahl
Danach ist entsprechend den von der Rechtsprechung zum Diebstahl entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BGH bei Dallinger, MDR 1976, 16; StV 1983, 460; Senat , Beschl. v. 9. April 1987 - 5 StR 148/87) nur eine gemeinschaftlich versuchte schwere räuberische Erpressung gegeben (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80 - und v. 29. Juli 1983 - 3 StR 217/83;… GA 1983, 411). - BGH, 22.09.1987 - 5 StR 383/87
Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubes
Bei dieser Sachlage kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur versuchter schwerer Raub in Betracht (BGH, Beschl. v. 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83 - in StV 1983, 460; BGH, Beschl. v. 9. April 1987 - 5 StR 148/87 -).
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