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| BGH, 22.10.1953 - 5 StR 159/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40
Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …
Auszug aus BGH, 22.10.1953 - 5 StR 159/53
Die Frage, welche Erwartungen der Täter an die spätere Entwicklung der Verhältnisse stellen durfte oder gestellt hat, spielt daher in diesem Zusammenhange keine Rolle; wird in der Folgezeit der endgültige Schaden durch ihn abgewendet, so bedeutet dies nur eine nachträgliche Wiedergutmachung (vgl RGSt 74, 129 und BGH in3 StR 611/51 vom 18.9.1952).
- BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93
Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei …
Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH bei Holtz MDR 1981, 810; BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307;… BGH, Urt. v. 15. März 1979 - 4 StR 652/78 und 13. März 1980 - 4 StR 13/80) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.; BGH, Urt. v. 22. Okt. 1953 - 5 StR 159/53 und 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70). - BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
Erfordernis einer Verlesung der als Beweismittel dienenden Urkunden - Fotokopien …
Bei einem solchen Betrug ist der Schädigungsvorsatz schon dann gegeben, wenn der Täter weiß, daß nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben die Forderung des Gläubigers nicht als gleichwertig angesehen wird (RGSt 74, 129, 130; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1953 - 5 StR 159/53, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 263 Rdn. 35; BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70 -). - BGH, 06.07.1971 - 1 StR 604/70
Betrug durch mehrfache Sicherungsübereignungen und durch Bankrott - …
Der Schädigungsvorsatz ist vielmehr schon dann gegeben, wenn der Täter weiß, daß nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben die Forderung des Gläubigers nicht als gleichwertig angesehen wird (RGSt 74, 129, 130; BGH, Urteil vom 22.10.1953 - 5 StR 159/53 -, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB, § 263 Rdn. 35). - BGH, 27.11.1968 - 3 StR 206/68
Verurteilung wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall und wegen …
Für den Eintritt des Vermögensschadens kommt es auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung an, nämlich darauf, ob sich in diesem Augenblick die Vermögenslage des Getäuschten infolge der Vermögensverfügung ungünstiger als vorher gestaltet hat (BGH 5 StR 159/53 vom 22. Oktober 1953).
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