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| BGH, 22.10.1957 - 5 StR 168/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.05.1956 - IV ZR 86/55
Ordnungsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - 5 StR 168/57
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGHZ 20, 355), verbietet das Gesetz nicht, einer Kammer mehr als zwei richterliche Beisitzer zuzuteilen. - BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - 5 StR 168/57
Bei diesem Umfange seiner Tätigkeit hatte er die Geschäfte der Kammer noch ausreichend in der Hand (BGHSt 7, 23, 26) [BGH 28.09.1954 - 5 StR 275/53].
- BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags …
Die Überbesetzung einer Strafkammer durch Zuweisung von vier berufsrichterlichen Beisitzern ist nicht zu beanstanden, wenn das Präsidium sie - wie hier - zur sachgerechten Erledigung der Aufgaben der Strafkammer für unvermeidbar hält (BVerfGE 18, 344, 350 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]; 22, 282, 286 [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvR 586/63]; BGH NJW 1965, 1715; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57;Urteil vom 11. Februar 1975 - 5 StR 228/74). - BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77
Standeswidrige Werbung
Diese Voraussetzungen, auf die auch der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen abgestellt hat (vgl. NJW 1965, 1715 Nr. 8 und Nr. 9; 1966, 1458 Nr. 6; Urteile vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57 - und vom 3. Mai 1977 - 5 StR 200/77), sind indessen hier nicht gegeben. - BGH, 29.01.1965 - V ZR 197/64
Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts - Maßgeblichkeit des …
Dem Standpunkt des IV. Zivilsenats hat sich grundsätzlich der VII. Zivilsenat in seinem Urteil vom 5. Dezember 1957 - VII ZR 424/56 - und zur Frage der Überbesetzung von Kammern der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57 - angeschlossen.
- BGH, 11.02.1975 - 5 StR 228/74
Folgen der Tagung einer Strafkammer in zwei getrennten Spruchkörpern - Wirkungen …
Über die Besetzungsrüge in einem Verfahren, das dem jetzt vorliegenden entspricht, hatte der Senat im (unveröffentlichten)Urteil vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57 - zu befinden. - BGH, 07.05.1958 - 2 StR 167/58
Rechtsmittel
Daß ihr nach der Geschäftsverteilung mehr als zwei richterliche Beisitzer zugeteilt waren, ist nicht zu beanstanden (BGHZ 20, 355; BGH 5 StR 168/57 vom 22. Oktober 1957). - BGH, 18.03.1977 - 5 StR 62/77
Ordnungsgemäße Besetzung einer Strafkammer bei Verhinderung des Richters - …
Die Urteile des Senats vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57 - und vom 11. Februar 1975 - 5 StR 228/74 - betreffen einen anderen Sachverhalt.
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