Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1968 - 5 StR 168/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer …
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 5 StR 168/68
Dem steht die Entscheidung BGHSt 19, 177 ff nicht entgegen, wie ihr Inhalt zeigt. - BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 5 StR 168/68
Dieses Hinzudichten eines Straferschwerungsgrundes gab dem Vorwurf so erhebliches Gewicht, daß bereits hierin eine falsche Anschuldigung zu finden ist (RGSt 15, 391, 395; BGH 1 StR 425/55 vom 29.11.1955). - BGH, 13.02.1962 - 5 StR 643/61
Verletzung der Geschlechtsehre eines jungen Mädchens als Beleidigung gegenüber …
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 5 StR 168/68
Daher kann auch das Revisionsgericht nicht nachprüfen, ob die Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Strafkammer wegen besonderer Bedeutung des Falles sachlich gerechtfertigt war" (5 StR 643/61 vom 13.2.1962). - RG, 29.03.1887 - 539/87
Ist der Vermieter kraft des ihm zustehenden Pfandrechtes an den Illaten zum …
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 5 StR 168/68
Dieses Hinzudichten eines Straferschwerungsgrundes gab dem Vorwurf so erhebliches Gewicht, daß bereits hierin eine falsche Anschuldigung zu finden ist (RGSt 15, 391, 395; BGH 1 StR 425/55 vom 29.11.1955).
- BGH, 02.10.1974 - 2 StR 214/74
Vorliegen des Straftatbestandes der falschen Verdächtigung - Vorliegen einer …
Ist die Beschuldigung zumindest in ihrem Kern richtig, so sind selbst wissentliche Entstellungen und Übertreibungen durch den Anzeigenden unschädlich, solange dadurch die rechtliche Beurteilung der dem Angezeigten vorgeworfenen Handlung nicht berührt wird (etwa Raub statt Diebstahl; versuchter Mord statt Körperverletzung) und die Entstellungen und Übertreibungen auch nicht den erhobenen Vorwurf völlig zurückdrängen (vgl. RGSt 27, 229; 28, 253; 28, 390, 393; BGH, Urteil vom 29. November 1955 - 1 StR 425/55; Urteil vom 8. Mai 1956 - 5 StR 87/56; Urteil vom 21. Mai 1968 - 5 StR 168/68; BGH LM Nr. 3 zu § 823 [Be] BGB; auch BayObLG NJW 1953, 353; 1956, 273, 274).
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