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| BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57
Wie der Senat bereits in seinem Urteil 5 StR 324/52 vom 10.7.1952 = NJW 1952, 110220 entschieden hat, genügt ein entfernter Verdacht, um die Vereidigung unzulässig zu machen. - RG, 02.04.1925 - II 150/25
Schließt § 57 Nr. 3 StPO. die Beeidigung von Zeugen aus, die eine mit der Tat des …
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57
In der Entscheidung RGSt 59, 166 [167] ist allerdings ausgeführt, der Verdacht der Beteiligung bedürfe einer zweifelsfreien Feststellung; sie sei in dem Ausspruch, daß möglicherweise eine Straftat des Zeugen anzunehmen sei, nicht enthalten.
- BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung …
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57). - BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Rüge der …
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteile vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57 - und vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70). - BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Einführung von Vernehmungsprotokollen in die Hauptverhandlung im Wege des …
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57).
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