Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43
Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57
Entgegen der Auffassung der Revisionen und des Landgerichts war er "Ermessensbeamter" im Sinne der Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 75 [78]) insofern, als Fälle vorkommen konnten, in denen sich verschiedene Auffassungen darüber vertreten ließen, ob bestimmte Umstände ein Spiel zu, einem verbotenen Glücksspiel machten oder nicht.Im übrigen würde in diesem Purkte auch der bedingte Vorsatz genügen (RGSt 77, 75 [77] m.RsprNachw.).
- BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51
Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines …
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57
Diese Bestimmung betrifft nur frühere Aussagen des Zeugen im Verfahren, nicht seine privaten Mitteilungen, mögen sie mündlich (BGHSt 1, 373 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]) oder schriftlich geschehen sein (BGH NJW 1951, 283 Nr. 21). - BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56
Zulässigkeit des Vorhalts von Niederschriften über vorherige Aussagen eines …
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57
Wie dem Beschwerdeführer zuzugeben ist, durfte ihm die Vorsitzende die Niederschrift über die frühere polizeiliche Vernehmung seiner Kutter nicht vorhalten weil sie hoch nicht wußte, ob diese Zeugin zur Aussage bereit sein werde (vgl BGH NJW 1956, 1886 in Verbindung mit BGHSt 2, 110).
- BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57
Wie dem Beschwerdeführer zuzugeben ist, durfte ihm die Vorsitzende die Niederschrift über die frühere polizeiliche Vernehmung seiner Kutter nicht vorhalten weil sie hoch nicht wußte, ob diese Zeugin zur Aussage bereit sein werde (vgl BGH NJW 1956, 1886 in Verbindung mit BGHSt 2, 110). - RG, 10.03.1942 - 1 D 442/41
1. Die Aufklärungspflicht verbietet es dem Gericht, einen Angeklagten im Urteil …
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57
Dieser läßt es nicht zu, "einen Angeklagten im Urteil mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes zu überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung - mindestens einer früheren Hauptverhandlung - so weit vorbereitet ist, daß er Anlaß gehabt hätte, sich dazu ausreichend zu äußern" (RGSt 76, 82 [85]; RG JW 1928, 820). - RG, 23.10.1933 - II 474/33
Darf, wenn gegen mehrere Teilnehmer einer Straftat in zwei getrennten Verfahren …
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57
An den Nachweis, daß der Tatrichter seine Überzeugung nicht nur aus dem Inbegriff der gegen den Angeklagten durchgeführten Verhandlung, sondern auch aus Vorgängen in einem abgetrennten Verhandlungsteil geschöpft habe, sind keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. RG JW 1935, 2980; RGSt 67, 417; BGH NJW 1953, 836).
- BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70
Bußgeldbescheid
Deshalb kann insoweit nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgegriffen werden, der einen schwerwiegenden, die Sachentscheidung hindernden Mangel des Eröffnungsbeschlusses nur dann angenommen hat, wenn dieser sich nicht mit Hilfe der Anklageschrift und ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis beheben ließ (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53] ; 10, 117 ff [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56] ; Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 174/57 - und vom 30. Januar 1959 - 4 StR 462/58); es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob im Strafverfahren ein das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung begründender Mangel des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung geheilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 414/60). - BGH, 05.07.1966 - 1 StR 259/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls im Rückfall - …
An den Nachweis, daß der Tatrichter seine Überzeugung nicht aus dem Inbegriff der gegen den Angeklagten durchgeführten Verhandlung, sondern auch aus Vorgängen in einem abgetrennten Verhandlungsteil geschöpft habe, sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen (vgl. RG JW 1935, 2980; RGSt 67, 417; BGH NJW 1953, 836 Nr. 22; BGH Urt. v. 9. Juli 1957 - 5 StR 174/57 -). - BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62
Rechtsmittel
Der Eröffnungsbeschluß braucht nicht sämtliche Einzelheiten des tatsächlichen Geschehens mitzuteilen, wie der Beschwerdeführer es offenbar für notwendig hält; er kann die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale vielmehr regelmäßig nur in groben Umrissen mit tatsächlichen Angaben belegen und muß es der Hauptverhandlung überlassen, die Einzelheiten genauer zu klären (BGH Urt. vom 9. Juli 1957 - 5 StR 174/57 - S. 8).
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