Rechtsprechung
| BGH, 24.05.1960 - 5 StR 180/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Würdigung des Verhaltens eines Anwalts als ein "Dienen durch Beistand"
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 180/60
Danach umfaßt der Begriff des Dienenst jede anwaltliche Tätigkeit rechtlicher oder tatsächlicher Art, durch die das Interesse des Auftraggebers gefördert werden soll (BGHSt 5, 301, 305; 7, 17, 19). - BGH, 02.12.1954 - 4 StR 500/54
Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 180/60
Danach umfaßt der Begriff des Dienenst jede anwaltliche Tätigkeit rechtlicher oder tatsächlicher Art, durch die das Interesse des Auftraggebers gefördert werden soll (BGHSt 5, 301, 305; 7, 17, 19).
- BGH, 23.07.1965 - 4 StR 308/65
Strafbarkeit wegen Parteiverrats - Wahrnehmung entgegengesetzter Interessen …
Der Begriff des Dienens umfaßt jede berufliche Tätigkeit des Rechtsanwalts rechtlicher oder tatsächlicher Art, durch die das Interesse des Auftraggebers, sei es durch Rat (im Innenverhältnis), sei es durch Beistand (Wahrnehmung der Parteiinteressen nach außen, neben oder anstelle der Partei) gefördert werden soll (BGHSt 5, 301, 305 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]; 7, 17, 19 [BGH 02.12.1954 - 4 StR 500/54]; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1955 - 1 StR 39/55 und vom 24. Mai 1960 - 5 StR 180/60 -).So dient die Übernahme des Auftrags und die darauf folgende Meldung bei Gericht als Vertreter stets dem Vertretenen (BGHSt 7, 17, 20 [BGH 02.12.1954 - 4 StR 500/54]; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1960 - 5 StR 180/60 -).
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