Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1961 - 5 StR 181/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Betrachtung eines Strafurteils wegen Erregung eines öffentlichen Ärgernisses - Überprüfung der Beweiswürdigung unter dem Aspekt der Verwendung von früher existierendem dringenden Tatverdacht in ähnlichen Fällen in der Strafzumessung - Verwertung von ...
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung
Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob jene anderen Straftaten verjährt sind, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft geendet hat (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61 und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76) oder ob die Taten gemäß §§ 154, 154 a StPO aus dem anhängigen Verfahren ausgeschieden wurden (BGHSt 31, 302; BGH JR 1986, 165 m. Anm. Pelchen). - BGH, 23.11.1971 - 1 StR 440/71
Verletzung der Aufklärungspflicht - Richterliche Beweiswürdigung
Der Bundesgerichtshof hat die Verwertung von nicht angeklagten Sachverhalten als Indizien nicht für unzulässig gehalten (zur Strafzumessung BGH NJW 1951, 769 Nr. 15; zum Schuldspruch BGH, Urteil vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61; ebenso BayObLGSt 1949-1951, 129, 131;… Löwe-Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 264 Anm. 7; Müller-Sax, StPO § 264 Anm. 7;… Kleinknecht, StPO 30. Aufl. § 264 Anm. 5). - BGH, 20.03.1962 - 1 StR 47/62
Rechtsmittel
Das Schwurgericht durfte berücksichtigen, daß der Angeklagte sich ein früheres, aus tatsächlichen Gründen eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen verbotenen Waffenbesitzes nicht hatte zur Warnung dienen lassen (…siehe BGH Urt. v. 5. Januar 1954, Dallinger MDR 1954, 151; BGH Urt. v. 16. Juni 1961, 5 StR 181/61 und die in der Anmerkung zu NJW 1961, 1491 Nr. 41 weitere angeführte Entscheidung des BGH).
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