Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1980 - 5 StR 183/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim unterlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78
Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …
Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 5 StR 183/80
Das Landgericht hätte unter diesen Umständen erörtern müssen, ob der Angeklagte gegebenenfalls nur Gehilfe der von dem Mitangeklagten C. begangenen Tat war (vgl. zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Handeltreiben BGH NJW 1979, 1259).
- BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Eine ganz untergeordnete Tätigkeit deutet schon objektiv darauf hin, daß der Täter nur Gehilfe ist (vgl. BGH Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 183/80). - BGH, 25.03.1982 - 1 StR 534/81
Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung der Kriterien zur Abgrenzung von …
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung könne gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH, Beschl. v. 25. März 1981 - 2 StR 130/81 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH, Beschl. v. 15. April 1980 - 5 StR 183/80).
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