Rechtsprechung
| BGH, 21.07.1959 - 5 StR 188/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1834 (Ls.)
- MDR 1960, 63
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20
Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen …
Jedoch entspricht es ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RGSt 9, 166; 64, 291) und dies fortführend des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 1959 - 5 StR 188/59;… vom 9. September 1988 - 2 StR 352/88, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 3;… vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StGB § 331 Vorteil 1; vgl. zur Eigennutz begründenden sexuellen Gunstgewährung bei § 29 BtMG auch BGH, Urteile vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79; vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, NStZ 1997, 89, 90), dass die Gewährung von Geschlechtsverkehr einen Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte darstellt. - OLG Celle, 03.04.1990 - 1 Ss 48/90 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 753 I ZPO trifft den Gerichtsvollzieher sowohl gegenüber dem Vollstreckungsschuldner und dem Gläubiger als auch gegenüber dem Staat als dem Dienstherrn die gesetzliche Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen (BGHSt 13, 274, 278 = MDR 1960, 63; RGSt 61, 228; OLG Köln NJW 1988, 503, 504).
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