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| BGH, 01.06.1954 - 5 StR 190/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 23.06.1932 - III 82/32
1. Die im § 468 RAbgO. vorgesehene Bindung gilt, wenn ausschließlich auf …
Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 5 StR 190/54
Die Angeklagte machte von ihnen erst dann Gebrauch, wenn sie sie z.B. für einen Prüfer bereitlegte, so daß sie diesem ohne weiteres nur Einsicht offenstanden (vgl. RGSt 66, 298 [312,313]; RG HRR 1940, 1272).Sollten die Buchungsunterlagen mit den unechten Urkunden im Strafverfahren beschlagnahmt worden, also ohne den Willen der Angeklagten zur Kenntnis der Behörde gekommen sein, so hätte sie von ihnen nicht Gebrauch gemacht (vgl. RGSt 66, 298 [312]).
- BGH, 03.06.1964 - 2 StR 30/64
Rechtsmittel
Gebrauch gemacht wurde von ihnen vielmehr erst, wenn sie z.B. einem Prüfer zum Zwecke der Einsicht zur Verfügung gestellt wurden (RGSt 66, 298, 312; RG RStBl 1935, 131; BGH, Urteile vom 1. Juni 1954 - 5 StR 190/54 - und vom 16. November 1954 - 5 StR 344/54 -).
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