Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1958 - 5 StR 190/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges - Hinausschieben der Eröffnung eines Konkursverfahrens durch die Geschäftsführer einer GmbH - Verantwortlichkeit eines stellvertretenden Geschäftsführers als Täter für als Stellvertreter begangene Handlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 10.06.1958 - 5 StR 190/58
Geschäftsführer im Sinne dieser Vorschriften kann auch sein, wer, ohne förmlich dazu, bestellt oder in das Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis der Gesellschafter die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt (vgl. BGHSt 3, 32). - RG, 17.03.1932 - III 841/31
1. Der Betrachtung nach § 240 Abs. 1 Ziff. 2 KO. ist das einzelne Kreditgeschäft …
Auszug aus BGH, 10.06.1958 - 5 StR 190/58
Das Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 2 KO (in Verbindung mit § 83 GmbHG) setzt ferner voraus, daß die Waren, die unter Wert veräußert werden, zuvor auf Kredit entnommen werden, und daß auch dies bereits in der Absicht geschieht, die Eröffnung des Konkursverfahrens hinauszuschieben (vgl. RGSt 66, 175, 178; 72, 187, 190). - RG, 23.05.1938 - 3 D 271/38
1. Der § 240 Abs. 1 Nr. 2 KO. ist nur dann anwendbar, wenn die auf Kredit …
Auszug aus BGH, 10.06.1958 - 5 StR 190/58
Das Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 2 KO (in Verbindung mit § 83 GmbHG) setzt ferner voraus, daß die Waren, die unter Wert veräußert werden, zuvor auf Kredit entnommen werden, und daß auch dies bereits in der Absicht geschieht, die Eröffnung des Konkursverfahrens hinauszuschieben (vgl. RGSt 66, 175, 178; 72, 187, 190).
- BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art …
Daß seine Ehefrau als eingetragene Geschäftsführerin ebenfalls Geschäfte für die Gesellschaft vorgenommen hat, steht einer Feststellung, der Angeklagte sei tatsächlicher Geschäftsführer gewesen, dann nicht entgegen, wenn er die überragende Stellung in der Geschäftsführung einnahm (…vgl. BGH bei Herlan GA 1971, 36; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (vgl. BGHSt 3, 32, 38/39; 21, 101, 103; BGH bei Herlan MDR 1971, 36; BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - 4 StR 492/54 - in GmbH-Rundschau 1955, 61; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).
- BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
"Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer …
An dieser Rechtsansicht, die auch von anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs geteilt wird (vgl. die Entscheidungen2 StR 447/53 vom 5. Oktober 1954 = BGHSt 6, 314, 315 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53] ; 4 StR 492/54 vom 20. Januar 1955 = GmbH-Rundschau 1955, 61; 5 StR 190/58 vom 10. Juni 1958 = GmbH-Rundschau 1958, 179) und die auch im Schrifttum durchweg Zustimmung gefunden hat (vgl. Klug in Hachenburg GmbH G Anm. zu § 83; Anm. 4 zu § 81 a;… Vogel GmbHG 2. Aufl., Anm, 2 zu § 81 a und Anm. zu § 83;… Scholz GmbHG 4. Aufl., Anm. Rand-Nr. 2 zu § 83) ist festzuhalten. - BGH, 17.04.1984 - 1 StR 736/83
Unverschuldeter Verbotsirrtum - Pflichtenstellung - Faktischer Geschäftsführer - …
Insbesondere hat sie ohne Rechtsirrtum festgestellt, daß er - neben seiner Ehefrau, die allein zur Geschäftsführerin bestellt und im Handelsregister eingetragen war - f a k t i 5 c h e r Geschäftsführer der Firma Handelsagentur H. GmbH (im folgenden: HH) war (vgl. BGHSt 31, 118, 121/122; ferner BGH, Urteile vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbHRdsch 1958, 179/180 …und vom 14. Oktober 1969 - 5 StR 426/69 (Herlan) GA 1971, 36 ). - BGH, 19.04.1984 - 1 StR 736/83
Verurteilung wegen Bankrotts und Betruges - Vorliegen eines Verbotsirrtums - …
Insbesondere hat sie ohne Rechtsirrtum festgestellt, daß er - neben seiner Ehefrau, die allein zur Geschäftsführerin bestellt und im Handelsregister eingetragen war - faktischer Geschäftsführer der Firma Handelsagentur H. GmbH (im folgenden: HH) war (vgl. BGHSt 31, 118, 121/122; ferner BGH, Urteile vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbHRdsch 1958, 179/180 …und vom 14. Oktober 1969 - 5 StR 426/69 - bei Herlan GA 1971, 36).
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