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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1954 - 5 StR 192/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2169
BGH, 06.07.1954 - 5 StR 192/54 (https://dejure.org/1954,2169)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1954 - 5 StR 192/54 (https://dejure.org/1954,2169)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1954 - 5 StR 192/54 (https://dejure.org/1954,2169)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand der falschen Anschuldigung - Entziehung elektrischer Arbeit - Anzeige wegen Abhörens feindlicher Sender - Falsche Anschuldigung bei der GeStaPo - Täuschung durch Vorspiegelung des Verlustes einer früheren Beamtenstellung als Opfer des Nationalsozialismus - ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • RG, 02.12.1929 - II 1265/29

    1. Kann das Erschleichen einer Anstellung auf Privatdienstvertrag oder als …

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - 5 StR 192/54
    Vielmehr ist grundsätzlich beim Anstellungsbetrug mit der Einstellung die Tat nicht nur rechtlich vollendet, sondern auch tatsächlich beendet (vgl RGSt 64, 33[38]).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden (hier: die von dem Angeklagten zu erbringende Amtsführung) hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten (hier: im wesentlichen der Wert des von der Behörde versprochenen Gehaltes) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1954 5 StR 192/54 - BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254, 256; BGH NJW 1978, 2042; BGHSt 30, 388, 389 m.w.N.;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 33).

    Rn. 22 (4) In dem Fall, der dem Urteil vom 6. Juli 1954 - 5 StR 192/54 - zugrunde lag, hatte der Angeklagte - er war im Lohnbüro einer Polizeischule angestellt -seine Zugehörigkeit zur SS und seine Vorstrafen (u. a. Unterschlagung) verschwiegen.

    Rn. 25 Während im Urteil vom 6. Juli 1954 - 5 StR 192/54 - noch darauf abgestellt worden war, ob die Behörde einen wegen seiner Vergangenheit ungeeigneten Beamten entlassen könne, stellte der Senat nunmehr entscheidend darauf ab, ob die Behörde den Bewerber entlassen müsse, wenn sein Vorleben ihn so bemakelte, daß er für die Stelle schlechthin ungeeignet war: "Nur wenn ein fachlich durchschnittlich leistungsfähiger Bewerber aus anderen Gründen derart ungeeignet ist, daß selbst der wohlwollendste Behördenleiter ihn nicht anstellen darf, so daß es sich nicht mehr um eine Frage des Ermessens handelt, dann kann von einem solchen Bewerber durch Täuschung über den Eignungsmangel Betrug begangen werden.

  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 388/54

    Rechtsmittel

    Solchenfalls liegen weitere Betrugsfälle vor, die in der Regel mit dem vorausgegangenen Anstellungsbetrug in Fortsetzungszusammenhang stehen (BGH 5 StR 192/54 vom 6. Juli 1954).
  • BGH, 03.12.1957 - 1 StR 486/57

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer nimmt rechtlich bedenkenfrei an, die Anstellungsbehörde habe eine Verfügung im Sinne des § 263 StGB getroffen, als sie infolge der unrichtigen Angaben des Angeklagten über seine Vorbildung im Dezember 1951 davon absah, seine Entlassung aus dem Schuldienst anzuordnen (BGH 5 StR 192/54 vom 6. Juli 1954).
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