Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1980 - 5 StR 193/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wahrunterstellung - Unzulässige Vorwegnahme der Beweisaufnahme - Glaubwürdigkeit eines Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Wahrunterstellung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 26.01.1917 - IV 818/16
1. Genügt zur Ablehnung eines Zeugenbeweisantrags die Unterstellung, daß der …
Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 5 StR 193/80
Indem das Landgericht ohne weiteres annimmt, die Unwahrheit der Äußerung lasse sich nicht feststellen, hat es das Ergebnis der beantragten Beweiserhebung in unzulässiger Weise vorweggenommen (RGSt 51, 3, 4).
- BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - …
Die Frage, warum etwaige Schreie der Geschädigten nicht gehört worden waren, konnte nur durch eine Vernehmung der für Wahrnehmungen in Betracht kommenden Zeugen abschließend geklärt werden; das Landgericht hätte daher hier der Sachaufklärung den Vorrang geben müssen (vgl. BGHSt 1, 137, 139; BGH NJW 1959, 396; 1961, 2069; BGH, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 193/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 631).
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