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| BGH, 03.09.1957 - 5 StR 194/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 194/57
Erforderlich und genügend ist, daß der Täter bei Begehung der Tat die Gründe, auf denen sein Zorn und seine Wut beruhen, wenn auch nur "mit einem Blick" erfaßt (vgl. BGHSt 6, 329 [331]).
- BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
Anforderungen an die Strafzumessung - Verhältnis zwischen dem Anlass zur Tat und …
Verärgerung, Wut und Haßgefühl gegenüber dem Opfer können im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive angesehen werden, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhe (BGH, Urteile vom 7. Mai 1957 - 5 StR 109/57 - und vom 3. September 1957 - 5 StR 194/57; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 632/69). - BGH, 30.07.1975 - 3 StR 173/75
Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Unterschlagung - Anforderungen an die Rüge …
Wut, Zorn und Enttäuschung sind im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive anzusehen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH, Urteile vom 7. Mai 1957 - 5 StR 109/57, 3. September 1957 - 5 StR 194/57 und 7. April 1970 - 1 StR 632/69). - BGH, 22.10.1974 - 5 StR 453/74
Vorliegen "eines sich über alle Maßstäbe hinwegsetzenden Vergeltungstriebs des …
Überdies können Wut und Rachegefühl gegenüber dem Opfer im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive angesehen werden, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH 5 StR 109/57 vom 7.5.1957; 5 StR 194/57 vom 3.9.1957; 1 StR 204/70 vom 26.1.1971).
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