Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1961 - 5 StR 196/61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwirklichung von Mordmerkmalen bei Ausführung eines todbringenden Befehls durch einen Gefangenen eines Konzentrationslagers - Erlaubnistatbestandsirrtum bei Glauben an die Rechtmäßigkeit von Exekutionsbefehlen
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 19.09.1961 - 5 StR 196/61
Es fehlt die Feststellung, daß der Angeklagte den Befehl, bei den Tötungen mitzuwirken, gerade wegen der sonst drohenden Gefahr für Leib oder Leben befolgt habe (BGHSt 3, 271, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]/276). - BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.09.1961 - 5 StR 196/61
Es fehlt die Feststellung, daß der Angeklagte den Befehl, bei den Tötungen mitzuwirken, gerade wegen der sonst drohenden Gefahr für Leib oder Leben befolgt habe (BGHSt 3, 271, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]/276).
- LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67
Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von …
An die Rechtmässigkeit des Befehls hätte er vielmehr erst dann geglaubt, wenn er angenommen hätte, der Befehl widerspreche trotz seines ungeheuerlichen Inhalts nicht der Rechtsordnung (vgl. BGH 5 StR 196/61, Urteil vom 19.9.1961 ).Auch wenn der Angeklagte sich darauf verliess, dass der Befehl zur Vernichtung der Juden letztlich auf die Staatsführung zurückging, die damals die Macht hatte, solche Vernichtungsaktionen anzuordnen, sie durchzusetzen und ihre strafgerichtliche Verfolgung zu verhindern, so fehlte ihm damit doch nicht zugleich auch die Kenntnis vom verbrecherischen Zweck des erteilten Befehls (vgl. BGH 5 StR 196/61, Urteil vom 19.9.1961 ).
- LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64
Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen …
An die Rechtmässigkeit glaubte der Angeklagte vielmehr erst dann, wenn er annahm, der Befehl widerspreche trotz seines ungeheuerlichen Inhalts nicht der Rechtsordnung" (BGH 5 StR 196/61, Urteil vom 19.9.1961 , SB X St.21).Wie bereits ausgeführt (unter F.II.6.c.) glaubt derjenige, der sich auf einen derartigen Vernichtungsbefehl beruft, erst dann an dessen Rechtmässigkeit, wenn er annimmt, der Befehl widerspreche trotz seines ungeheuerlichen Inhalts nicht der Rechtsordnung (BGH 5 StR 196/61, Urteil vom 19.9.1961 , SB X St.21).
- LG Hamburg, 14.01.1969 - 38/67
Laufende Erschiessung von Juden, die ausserhalb des Ghettos von Przemysl …
In diese Richtung deuten auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in der Amtlichen Sammlung Band 3 Seite 180-182, Band 9 S.180-183 und das Urteil vom 19.September 1961 = 5 StR 196/61 ).Denn der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 19.September 1961 (5 StR 196/61) ausgeführt:.
- LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66
Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …
Diese Kenntnis wäre nämlich nur dann nicht vorhanden gewesen, wenn die Angeklagten aufgrund der an die Befehlshierarchie und die Durchsetzungsmöglichkeit solcher Befehle angeknüpften Überlegungen zu der Überzeugung gekommen wären, deswegen widerspreche der Tötungsbefehl trotz seines ungeheuerlichen Inhalts nicht der Rechtsordnung (BGH 5 StR 196/61 vom 19.9.1961 ). - LG Hamburg, 09.03.1976 - 2/75
Erschiessung von mindestens 50 Juden im Waldlager bei Bobruisk
Der BGH geht regelmässig von dieser allgemeinen Voraussetzung aus: Ein "ungeheuerliches" Geschehen - willkürliche Tötungen, Entwürdigung der Opfer, grausames Exekutieren - trägt den Stempel der Rechtswidrigkeit so sichtbar auf der Stirn, dass die Annahme unausweichlich erscheint, dies könne auch dem Täter nicht verborgen geblieben sein (vgl. 5 StR 196/61 S.4 ; 4 StR 12/55 S.14/15 ; BGHSt. Bd.2/256;… H. Jäger a.a.O. S.167/170 oben; 177/78). - LG Hamburg, 25.02.1966 - 21/65
Paul Wenneker
b) Obwohl § 47 MStGB seinem Wortlaut nach eine positive Kenntnis vom verbrecherischen Inhalt des Befehls verlangt und keine Prüfung durch Untergebene fordert, neigt die neuere Rechtsprechung dazu, in besonders gearteten Ausnahmefällen dem Untergebenen bereits auf das Gefühl hin, dass ein Befehl nicht rechtens sei, eine Prüfungspflicht aufzubürden und ihm eine Verletzung dieser Pflicht strafrechtlich vorzuwerfen (vgl. Urt. d. BGH v. 13.2.51, 4 StR 32/50 ; LM Nr. 1 zu § 47 MStGB = NJW 51, 323;… Urt. v. 6.3.59, 4 StR 438/58 ; ähnlich Urt. v. 19.9.61, 5 StR 196/61 , GA 63/107, OLG Freiburg, Urt. v. 9.2.50 , JZ 51/85). - LG Bochum, 22.07.1966 - 16 Ks 1/65
Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden, die im Bereich der …
An die Rechtmässigkeit glaubte der Befehlsempfänger erst dann, wenn er annahm, der Befehl widerspreche trotz seines ungeheuerlichen Inhalts nicht der Rechtsordnung - BGH 5 StR 196/61, Urteil vom 19.9.1961 gegen Layer -. - LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Otto Bradfisch
Auch der Bundesgerichtshof unterscheidet mit Recht nicht zwischen zwei Befehlsgruppen im Sinne Schwinges, sondern behandelt in ständiger Rechtsprechung Erschiessungs- und Vernichtungsbefehle der hier vorliegenden Art als Befehle in Dienstsachen und wendet auf sie Abs. 1 Nr. 2 an (vgl. insbesondere BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 1 StR 321/56 vom 22.1.1957 ; 5 StR 49/61 vom 9.6.1961; 5 StR 196/61 vom 19.9.1961 ). - LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64
Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins …
Auf die Motive und die Wertung des Gehilfen kommt es bei der Unterstützung einer fremden Tat, deren innere und äussere Umstände der Gehilfe aus der Sicht des Täters zutreffend kennt, nicht an (BGHSt 1, 368; 2, 251; BGH Urt. - 1 StR 709/52 - vom 16.4.1953 und Urt. - 5 StR 196/61 - vom 19.9.1961 ). - LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64
Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter …
Dies gilt ebenso dafür, dass sie die ihnen erteilten Befehle - wie sie unwiderlegt wiederholt in der Hauptverhandlung dargetan haben - für verbindlich hielten, weil sie letztlich auf den Willen der obersten Staatsführung zurückgingen (vgl. hierzu BGHSt 3, 271; BGH vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ; vom 19.9.1961 - 5 StR 196/61 ).
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