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| BGH, 07.07.1959 - 5 StR 198/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.07.1959 - 5 StR 198/59
Zunächst ist grundsätzlich in einen derartigen Falle eine Wahlfeststellung zulässig (vgl. BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; NJW 1952, 114). - BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.07.1959 - 5 StR 198/59
Daß der Beschwerdeführer den Kaffee aufbewahrt hat, reicht allerdings für die Annahme einer Hehlerei noch nicht aus (vgl. BGHSt 2, 135, 137) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51].
- BGH, 23.01.1979 - 5 StR 804/78
Annahme eines gemeinschaftlichen fortgesetzten Diebstahls - Abgrenzung zwischen …
Das hängt hier davon ab, ob der Geschäftsführer oder ein Beauftragter des Transportunternehmens während der Fahrt weiterhin die tatsächliche Sachherrschaft über die seinem Unternehmen anvertrauten Sachen ausüben konnte (BGHSt 2, 317, 318; BGH Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 164/57; Urteil vom 7. Juli 1959 - 5 StR 198/59; Urteil vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 311/67).Ob er dazu auch in der Lage war, wenn der Fahrer sich mit seinem Fahrzeug und der Ladung in größerer Entfernung vom Firmensitz befand, ist im wesentlichen Tatfrage (BGH Urteil vom 7. Juli 1959 - 5 StR 198/59; Urteil vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 311/67).
- BGH, 27.10.1970 - 1 StR 282/70
Annahme eigener Verfügungsgewalt im Rahmen einer Hehlerei - Verwirklichung des …
Hierzu genügt jede vorbereitende, ausführende oder nur helfende Tätigkeit (BGH NJW 1955, 350 Nr. 15), nicht allerdings die bloße Aufbewahrung (BGH, Urteil vom 7. Juli 1959 - 5 StR 198/59) oder eine den Absatz nur unwesentlich fördernde Handlung wie etwa das Abschreiben einer Liste der gestohlenen Sachen (BGH, Urteil vom 24. Juli 1963 - 2 StR 220/63).
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