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| BGH, 06.05.1975 - 5 StR 204/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zur Ablehnung eines Beweisantrages - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Anforderungen an ein Verwertungsverbot
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59
Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) - …
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 5 StR 204/75
Vielmehr ist das Gericht gehalten, seine für die Zurückweisung der Frage maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen mitzuteilen, damit einmal der Angeklagte seine weitere Verteidigung darauf einrichten und zum anderen das Revisionsgericht auf entsprechende Rüge die gebotene Nachprüfung vornehmen kann (BGHSt 13, 252).
- BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
BGHR; Beweisanträge (Frist zur Anbringung: kein Begründungserfordernis; Abschluss …
Anders als etwa bei der Zurückweisung von Fragen nach § 241 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75, MDR 1975, 726;… vom 6. März 1990 - 5 StR 71/90, BGHR StPO § 241 Abs. 2 Zurückweisung 3;… LR/Becker, aaO, § 241 Rn. 22;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 241 Rn. 17;… KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 241 Rn. 14), kann sich insbesondere der verteidigte Angeklagte bei § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO überdies auch ohne Begründung auf die neue Prozesslage einstellen. - BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
Zurückweisung einer beantragten Vernehmung eines Zeugen im Strafprozess - …
Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).
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