Rechtsprechung
| BGH, 25.08.2005 - 5 StR 205/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 176 StGB
Beweiswürdigung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 261; ; StGB § 176 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Beurteilung des Strafausspruchs der Vorinstanz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Teilfreispruch trotz Geständnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 25.08.2005 - 5 StR 205/05
Rn. 10 Dass der Angeklagte schließlich durch seinen Verteidiger hat erklären lassen, "die Anklage sei zutreffend" (UA S. 21), während er selbst Erläuterungen hierzu, insbesondere zur Häufigkeit der Taten, verweigert hat, ist vom Landgericht zu Recht für bedeutungslos erachtet worden; denn das Geständnis ist auf seine Glaubwürdigkeit zu überprüfen (BGH (Großer Senat für Strafsachen) NJW 2005, 1440, 1441;… BGHR StPO § 261 Einlassung 2), was das Landgericht - mit dem Ergebnis der Ungewissheit - getan hat. - BGH, 26.11.1987 - 1 StR 569/87
Einschluss der inneren Tatbestandsseite von einem Geständnis
Auszug aus BGH, 25.08.2005 - 5 StR 205/05
Rn. 10 Dass der Angeklagte schließlich durch seinen Verteidiger hat erklären lassen, "die Anklage sei zutreffend" (UA S. 21), während er selbst Erläuterungen hierzu, insbesondere zur Häufigkeit der Taten, verweigert hat, ist vom Landgericht zu Recht für bedeutungslos erachtet worden; denn das Geständnis ist auf seine Glaubwürdigkeit zu überprüfen (BGH (Großer Senat für Strafsachen) NJW 2005, 1440, 1441; BGHR StPO § 261 Einlassung 2), was das Landgericht - mit dem Ergebnis der Ungewissheit - getan hat.
- BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17
Übersehene Einlassung des Beschuldigten und Revisionsbegründung (Beweiswürdigung; …
Ferner muss dargetan werden, dass die Angaben des Mitangeklagten für den Tatrichter zum Entscheidungszeitpunkt erörterungsbedürftig waren und zu welchem Ergebnis die vermisste Berücksichtigung der Aussage geführt hätte (für die Aussage eines Zeugen vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04, StV 2006, 228; vom 25. August 2005 - 5 StR 205/05, Rn. 4;… Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 185).
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