Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2000 - 5 StR 209/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 72 StPO
Beweiswürdigung (Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachten; Sachverständiger) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch - Verfahrensfehler - Zeugenaussage - Zeuge - Glaubwürdigkeit - Beweiswürdigung - Kind
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4 S. 1, § 261
Beurteilung der Glaubwürdigkeit kindlicher oder jugendlicher Zeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 105
- StV 2001, 550
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die …
Rn. 8 Die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (BGHSt 8, 130; BGH NStZ 2001, 105).Rn. 14 Vor dem Hintergrund all dieser Besonderheiten durfte die Kammer sich nicht für befugt halten, über die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Aussagen der Zeugen E. und M. G. aus eigener Sachkunde zu entscheiden; vielmehr hätte es der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens bedurft (vgl. BGH NStZ 2001, 105).
- LG Stuttgart, 14.07.2023 - 5 KLs 5 Js 118377/21
Sexuelle Nötigung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Ablehnung eines …
Allein, wenn die Umstände des Einzelfalles eine besondere Sachkunde erfordern, über die der Richter - auch mit spezifischen forensischen Erfahrungen - normalerweise nicht verfügt, bedarf es der ... zuziehung eines Sachverständigen (vgl. BGH NStZ 1997, 355 f.; 2001, 105; NStZ-RR 2006, 242 f.; StV 1994, 634 f.; 2005, 419). - LSG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - L 6 VG 1832/12
Soziales Entschädigungsrecht - Schläge der Eltern - elterliches Züchtigungsrecht …
Die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens kann nur geboten sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.06.2000 - 5 StR 209/00; zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13.07.2011 - 1 U 32/08 - jeweils zit. nach Juris).
- BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz); …
Ausnahmen können sich ergeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (vgl. BGH NStZ 2001, 105). - OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
Zivilprozess: Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens
Dies gilt auch für die Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen, der Opfer an ihm begangener Sexualdelikte geworden ist (BGH, Urteil vom 27.1.2005 - 3 StR 431/04 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).Die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens wird von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs allerdings dann als geboten gesehen, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.4. 2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).
Denn diese grundsätzlich zutreffende Erwägung gilt auch für den Strafprozess (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18.8.2009 - 1 StR 155/09, zitiert nach Juris); gleichwohl ist die Einholung von Glaubhaftigkeitsgutachten nach der oben angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Beschluss vom 25.4.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11
Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff - …
Die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens kann nur geboten sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.06.2000 - 5 StR 209/00; zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13.07.2011 - 1 U 32/08 - jeweils zit. nach Juris). - LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG …
Dies kann der Fall sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 - und vom 22. Juni 2000 - 5 StR 209/00 - zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13. Juli 2011 - 1 U 32/08 -, jeweils zit. nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 3d A 2670/10
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen sexuellen Missbrauchs seiner …
Rn. 104 Vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, BGHSt 8, 130; Beschluss vom 22. Juni 2000 - 5 StR 209/00 -, juris. - BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04
Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen …
Das gilt auch für die Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen, der - nach Anklage - Opfer eines an ihm begangenen Sexualdelikts geworden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 355; 2001, 105). - LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 6 VG 3286/16
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG …
Dies kann der Fall sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson Besonderheiten aufweisen, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 - und vom 22. Juni 2000 - 5 StR 209/00 - zuletzt S. OLG, Urteil vom 13. Juli 2011 - 1 U 32/08 -, jeweils zit. nach juris). - VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171
Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen
- BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
Anforderungen an die Begründetheit einer Aufklärungsrüge i.R. einer Beschwerde; …
- BGH, 19.09.2006 - 4 StR 303/06
Revision bei Übergehen eines Hilfsbeweisantrages
- BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 2203/06
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrichterliche Beweiswürdigung
- OLG München, 10.10.2005 - 5St RR 192/05
Ablehnung des Beweisantrages zur sachverständigen Untersuchung der …
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 3852/10
- LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 6 VG 4071/17
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