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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2020 - 5 StR 209/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25833
BGH, 18.08.2020 - 5 StR 209/20 (https://dejure.org/2020,25833)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2020 - 5 StR 209/20 (https://dejure.org/2020,25833)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2020 - 5 StR 209/20 (https://dejure.org/2020,25833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Revision gegen die Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Beschränkung der Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des …

    Auszug aus BGH, 18.08.2020 - 5 StR 209/20
    Der Senat war auch insoweit an einer Entscheidung gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht gehindert, da die beantragte Schuldspruchänderung nicht zu Gunsten des Angeklagten erfolgt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4;… KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 17.12.2024 - 4 StR 427/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der hierauf gerichtete Antrag des Generalbundesanwalts hindert eine Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht, da er nicht zu Gunsten des Angeklagten wirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 6 StR 531/23; Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 209/20).
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