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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5450
BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55 (https://dejure.org/1955,5450)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1955 - 5 StR 212/55 (https://dejure.org/1955,5450)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1955 - 5 StR 212/55 (https://dejure.org/1955,5450)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55
    Der Angeklagte und sein Verteidiger dürfen daher einen vom Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkt, der im Eröffnungsbeschluß nicht angeführt ist, solange unbeachtet lassen, als ihnen nicht vom Gericht zu erkennen gegeben worden ist, daß er möglicherweise bei der Beurteilung der Sache in Betracht gezogen werden könne (vgl RGSt 20, 33[34]; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; ebenso BGH 3 StR 633/53 vom 3.12.1953).
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55
    Der Angeklagte hätte daher unter Anwendung der §§ 20 a, 42 e StGB nur verurteilt werden dürfen, wenn er in der Haupt Verhandlung durch das Gericht auf die Möglichkeit dieser Verurteilung hingewiesen worden wäre (vgl BGHSt 2, 85).
  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 633/53
    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55
    Der Angeklagte und sein Verteidiger dürfen daher einen vom Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkt, der im Eröffnungsbeschluß nicht angeführt ist, solange unbeachtet lassen, als ihnen nicht vom Gericht zu erkennen gegeben worden ist, daß er möglicherweise bei der Beurteilung der Sache in Betracht gezogen werden könne (vgl RGSt 20, 33[34]; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; ebenso BGH 3 StR 633/53 vom 3.12.1953).
  • RG, 05.11.1889 - 2325/89

    Ist der im §. 264 St.P.O. vorgeschriebene Hinweis stets entbehrlich, wenn …

    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55
    Der Angeklagte und sein Verteidiger dürfen daher einen vom Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkt, der im Eröffnungsbeschluß nicht angeführt ist, solange unbeachtet lassen, als ihnen nicht vom Gericht zu erkennen gegeben worden ist, daß er möglicherweise bei der Beurteilung der Sache in Betracht gezogen werden könne (vgl RGSt 20, 33[34]; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; ebenso BGH 3 StR 633/53 vom 3.12.1953).
  • BGH, 03.07.1958 - 5 StR 250/58

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 20, 33, 34; HRR 1939, 733) bereits in seinem Urteil 5 StR 212/55 vom 28. Juni 1955 ausgesprochen.
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