Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1993 - 5 StR 212/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mittäterschaftliche versuchte Steuerhinterziehung eines Steuerberaters aufgrund der Sicherung der aus den unrichtigen Angaben vergangener Steuerjahre erlangten Steuerverkürzungen - Einreichung von unrichtigen Angaben zur "Verteidigung" gegen eine angesetzte ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 5 StR 212/93
Soweit der Steuerpflichtige betroffen ist, sind sie rechtlich als Nachtat zu behandeln, die für ihn straflos sein kann (vgl. Senatsbeschluß BGHSt 38, 366, 368 f.) [BGH 17.10.1992 - 5 StR 517/92].
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14
Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …
Es wurde insoweit weder ein neues Rechtsgut verletzt noch entstand eine weitergehende Steuerverkürzung (vgl. zur Verhinderung der Festsetzung einer bereits verkürzten Steuer BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93, wistra 1993, 302). - BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des …
Denn für die Angeklagten scheidet die Annahme einer mitbestraften Nachtat schon deshalb aus, weil sie an den als Vortaten in Betracht kommenden und durch die Abgabe der ursprünglichen Umsatzsteuervoranmeldungen verwirklichten Steuerhinterziehungen nicht beteiligt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93, wistra 1993, 302). - BGH, 06.03.2024 - 1 StR 308/23
Geldbuße gegen juristische Person (Konkurrenzen: gesonderte Geldbuße für jede …
Zwar können unrichtige Erklärungen im Rahmen einer Betriebsprüfung zur Verhinderung der Neufestsetzung der Steuer eine erneute Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93 Rn. 6, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Mittäter 6); jedoch handelte es sich dabei um eine andere, nicht verfahrensgegenständliche Tat. - BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)
Da es sich bei dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung um ein Erfolgsdelikt, jedoch nicht notwendig um ein Verletzungsdelikt handelt, weil für eine Steuerverkürzung die zu niedrige oder verspätete Festsetzung von Steuern, also eine Gefährdung des Steueranspruchs genügt (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO), ist auch eine mehrfache Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges denkbar, wie es vorliegend in Frankreich und Deutschland der Fall war (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14 Rn. 79 (insoweit in BGHSt 63, 29 nicht abgedruckt); Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93 Rn. 6).
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